Nach Informationen des Industrieverband Textil Service (intex) e.V. hat das Bundesarbeitsministerium entschieden, die Großwäschereien in das Entsendegesetz aufzunehmen und damit einen Mindestlohn für die Branche festzulegen. intex hatte sich zuvor mit dem DTV (Deutscher Textilreinigungs-Verband) mit seiner Tarifgemeinschaft TATEX und der IG Metall auf einen Kompromiss geeinigt.
Der Kompromissvorschlag der beteiligten Sozialpartner war am 12. Januar 2009 bei der Sitzung des Koalitionsausschusses angenommen worden. Er enthält einen Stufenplan – in vier Stufen für die ost- und westdeutschen Bundesländer. Danach beginnt der Mindestlohn in den ostdeutschen Bundesländern bei 6,36 Euro und in den westdeutschen Bundesländern bei 7,51 Euro ab dem 1. Juli 2009. In drei weiteren Stufen erhöht sich dieser bis zum Jahr 2012 auf 7,00 Euro für die ostdeutschen Bundesländer und 8,00 Euro für die westdeutschen Bundesländer.
Der Mindestlohn betrifft knapp 28.000 Beschäftigte in Textilservice-Unternehmen (Großwäschereien), die im Objektgeschäft tätig sind bzw. einen Umsatzanteil an gewerblichen Kunden haben, der über 80 Prozent liegt. Für den Bereich der Reiniger, Heißmangelbetriebe, Bügelbetriebe, Waschsalons und für Wäschereien, deren Anteil an Privatkunden höher als 20 Prozent liegt, gilt der Mindestlohn nicht.