Die Lenzing AG, industrieller Anbieter von Lyocell/Tencel-Fasern, geht laut einer Pressemitteilung rechtlich gegen die Verletzung ihrer Lyocell-Patente vor.
Gegen das österreichische Ingenieurbüro One-A Engineering Austria GmbH wurde nach Angaben von Lenzing eine – noch nicht rechtskräftige – einstweilige Verfügung erreicht. Demnach darf One-A die von Lenzing patentrechtlich geschützte Lyocell-Spinntechnologie nicht verwenden.
One-A stehe im Eigentum von vier früheren Lenzing-Lyocell-Mitarbeitern und hätte von dem chinesischen Unternehmen Baoding Swan Ltd. einen Engineering-Auftrag erhalten. Beweise dafür wären bei einer vom Handelsgericht Wien angeordneten Hausdurchsuchung in den Büros der One-A Engineering Austria GmbH gefunden worden.
Patentiertes Herstellungsverfahren
Die Lenzing AG ist Inhaberin von Verfahrenspatenten, wonach die Lyocell-Spinnlösung nach dem Formen im Spinnwerkzeug in einem Luftspalt einem speziellen Gas- oder Luftstrom ausgesetzt wird. Dadurch wird nach Unternehmensangaben eine stetige und hohe Qualität der Lyocell-Fasern ermöglicht.
Infolge der Patente dürfen die dadurch geschützten Herstellungsverfahren ohne Zustimmung von Lenzing nicht verwendet werden. Ebenso dürften nach diesen Verfahren hergestellte Fasern ohne Zustimmung von Lenzing nicht benutzt, zum Kauf angeboten oder verkauft werden.
Lenzing beabsichtigt laut Pressemitteilung, auch in Hinkunft gegen jede Verletzung seiner Patente kompromisslos vorzugehen.