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Steuertipp

Anstellung von Schülern und Studenten

 
 

Bald ist es wieder so weit. Die Sommerferien beginnen und mit ihnen suchen viele Schüler und Studenten für sechs Wochen und mehr einen Nebenjob. Egal, ob sie bei Bauunternehmern, Bäckern, Friseuren, Landwirten oder Schreinern jobben. Schüler und Studenten werden steuerlich und bei der Sozialversicherung in jedem Betrieb gleich behandelt. Welche Besonderheiten Selbstständige hierbei zu beachten haben, verrät eine kostenlose Broschüre.

In der Ferienzeit sind Schüler und Studenten gern gesehene Aushilfskräfte. Das bayerische Finanzministerium hat die Broschüre "Aushilfsarbeit für Schüler und Studenten" neu aufgelegt und an den Rechtsstand 2008 angepasst. Die Broschüre erläutert sowohl den Ferienjobbern als auch ihren Arbeitgebern, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rechte und Pflichten sie wahrnehmen bzw. zu beachten haben. Die Broschüre kann kostenlos unter stmf.bayern.de heruntergeladen werden.

Praxistipp: Die Broschüre enthält auch wichtige Infos für volljährige Studenten. Betragen die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes nämlich mehr als 7.680 Euro im Jahr, verlieren die Eltern ihren Anspruch auf Kindergeld. Diese Höchstgrenze sollte also unbedingt im Auge behalten werden.

dhz