rwt Steuertipp
Umsatzsteuer-Voranmeldung

Dauerfristverlängerung: Stichtag für Sondervorauszahlung am 10. Februar 2009

 
 

Handwerksbetriebe, die monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen müssen, können einen Antrag auf Dauerfristverlängerung beim Finanzamt stellen. Dann muss die Voranmeldung erst einen Monat später eingereicht werden. Auch wer bereits in der Vergangenheit eine Dauerfristverlängerung gewährt bekommen hat, muss bis zum 10. Februar aktiv werden.

Die Dauerfristverlängerung kommt nämlich nur dann in Frage, wenn bis morgen, den 10. Februar 2009 die notwendige Sondervorauszahlung geleistet wird. Die Sondervorauszahlung wird jedoch nur bei Betrieben fällig, die eine monatliche Voranmeldung beim Finanzamt einreichen. Bei Quartalsmeldern muss keine Sondervorauszahlung im Rahmen einer Dauerfristverlängerung ans Finanzamt bezahlt werden. Es genügt bei Quartalsmeldern zudem, wenn der erstmalige Antrag auf Dauerfristverlängerung bis 10. April 2009 beim Finanzamt eingeht.

Beispiel: Handwerker Huber beantragt für 2009 eine Dauerfristverlängerung, die das Finanzamt akzeptiert. Seine Voranmeldung für Januar 2009 muss demnach erst am 10. März 2009 beim Finanzamt eingereicht werden.

dhz

 
 

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