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Steuer aktuell

Handwerkerleistungen: Höhere Steueranrechnung erst ab 2009

 
 

Für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten stieg die Steueranrechnung nach § 35a Abs. 2 EStG zum 1. Januar 2009 von 600 auf 1.200 Euro für Handwerkerleistungen und auf 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen. Das Finanzgericht Münster musste nun klären, ob die höheren Anrechnungsbeträge bereits 2008 angewendet werden durften.

Die Antwort der Münsteraner Finanzrichter auf diese Frage lautet leider "nein" (Finanzgericht Münster, Pressemitteilung v. 15. Januar 2010 zum Beschluss v. 11. Dezember 2009, Az. 10 V 4132/09). Geklagt hatte ein Ehepaar, das im Jahr 2008 für Handwerkerleistungen in ihrem Privathaushalt 4.120 Euro zahlte. In ihrer Steuererklärung für 2008 beantragten sie dafür eine Steueranrechnung von 824 Euro. Das Finanzamt kürzte die Anrechnung auf den Höchstbetrag von 600 Euro für 2008. Das Ehepaar legte hiergegen Einspruch und Klage ein und begründete diese Schritte damit, dass ihres Erachtens die höhere Steueranrechnung bis 1.200 Euro bereits 2008 gelten muss. Schließlich ist die Gesetzesänderung bereits am 30. Dezember 2008 durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.

Tipp: Die Richter teilten diese Auffassung nicht. Die höheren Steueranrechnungsbeträge für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen greifen deshalb erstmals ab 2009.

dhz

 
 

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