Steuerzahler, die Kfz-Steuerschulden beim Finanzamt haben, dürften es in Zukunft schwer haben, ein Kraftfahrzeug auf ihren Namen zuzulassen. In einem Entwurf der Bundesregierung zum fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist nämlich ein bundesweites Register für Kfz-Steuersünder vorgesehen (Deutscher Bundestag, hib Nr. 040 v. 17. Februar 2010).
Der Aufbau eines bundesweiten Registers für Kfz-Steuersünder wurde deshalb in Gang gesetzt, weil die Kfz-Steuer seit 1. Juli 2009 von einer Länder- in eine Bundessteuer umgewandelt wurde. Die bisher in den Ländern gesammelten, aber nicht bundesweit abgestimmten Daten, sollen zusammengeführt werden, um Steuersünder dazu zu zwingen ihre Kfz-Steuerschulden zu begleichen, bevor ein neues Fahrzeug angemeldet werden kann.
Tipp: Der Gesetzesentwurf regelt außerdem, dass die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw mit der Abgasstufe Euro 6 in Höhe von bis zu 150 Euro erst ab 1. Januar 2011 gelten soll. Die Steuerbefreiung ist bis zum 31. Dezember 2013 begrenzt. Für bereits zugelassene Fahrzeuge – die auf die bereits versprochene Kfz-Steuerbefreiung hofften, soll es eine Vertrauensschutzregel geben.
dhz