Umsatzsteuer-Voranmeldung
Dauerfristverlängerung: Stichtag für Sondervorauszahlung am 10. Februar 2009
Handwerksbetriebe, die monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen müssen, können einen Antrag auf Dauerfristverlängerung beim Finanzamt stellen. Dann muss die Voranmeldung erst einen Monat später eingereicht werden. Auch wer bereits in der Vergangenheit eine Dauerfristverlängerung gewährt bekommen hat, muss bis zum 10. Februar aktiv werden.