Steuertipp

Straftat: Ausgleichszahlungen zur Wiedergutmachung steuerlich absetzbar

Wer aus beruflichen Gründen eine Straftat begeht und zu Ausgleichszahlungen verdonnert wird, kann diese Zahlungen unter bestimmten Umständen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen. Die Richter des Bundesfinanzhofs erklären, wie das funktioniert.