Chemikalien | Umweltbundesamt - EU verbietet PFOA"> Chemikalien | Umweltbundesamt EU verbietet PFOA

In der EU ist ab 2020 die Perfluoroktansäure (PFOA) verboten, teilt das Umweltbundesamt in einer Meldung vom 9. Mai 2017 mit. Das Verbot regele die Herstellung, Verwendung, das Inverkehrbringen sowie den Import von PFOA, deren Salze sowie von Substanzen, die zu PFOA abgebaut werden können, sogenannte Vorläuferverbindungen.

PFOA und ihre Vorläufersubstanzen zeichnen sich durch spezielle ­Eigenschaften aus. Sie verleihen Oberflächen wasser-, öl- und schmutzabweisende Eigenschaften und werden deshalb vielseitig eingesetzt, z.B. zur Ausrüstung von Textilien und zur Veredelung von Papier. Die Kehrseite ist laut Umweltbundesamt: Aufgrund der vielfältigen Verwendungen hat sich PFOA in alle Umweltkompartimente verteilt. PFOA ist extrem stabil und wird in der Umwelt nicht abgebaut. So reichert es sich in Lebewesen an. Auch für den Menschen wurden negative Auswirkungen von PFOA beobachtet: PFOA ist schädlich für die Fortpflanzung und wirkt lebertoxisch, so das Umweltbundesamt. Unter der Europäischen Chemikalienverordnung REACH wurde PFOA deshalb auf Initiative des Umweltbundesamtes bereits im Jahr 2013 als sogenannte besonders besorgniserregende Chemikalie identifiziert und der REACH-Kandidatenliste zugefügt.

Viele Unternehmen haben bereits auf Alternativen umgestellt. Die­jenigen, die PFOA und Vorläufersubstanzen noch immer verwenden, bekommen eine Übergangsfrist bis 2020, um umweltfreundlichere Stoffe einzusetzen. Doch das Umweltbundesamt warnt: Andere per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) könnten genauso schädlich sein. Kurzkettige PFC seien so langlebig wie PFOA und könnten durch ihre Mobilität leicht Gewässer verunreinigen – sie seien daher kein Ersatz für PFOA. Einige europäische Behörden, darunter auch das Umweltbundesamt, bewerten derzeit diese sogenannte C6- oder C4-Chemie. Zudem erarbeite das Umweltbundesamt derzeit in Zusammenarbeit mit Schweden einen Beschränkungsvorschlag für die C9-14-PFCAs, d.h. Perfluorcarbonsäuren mit einer Kohlenstoffkette von neun bis 14 Atomen. Genau wie bei der PFOA-Beschränkung sollen auch hier die Vorläuferverbindungen mit verboten werden. Den Entwurf dieses Verbotes reicht Deutschland voraussichtlich im Herbst 2017 bei der Europäischen Chemikalienbehörde ein.

Längere Übergangsfristen beim PFOA-Verbot gelten nach Angaben des Umweltbundesamts u.a. für Arbeitsschutztextilien (sechs Jahre) und Membranen für medizinische Textilien, sowie für die Filterung bei der Wasseraufbereitung, bei Herstellungsverfahren und bei der Abwasserbehandlung (sechs Jahre).

Infos: www.umweltbundesamt.de/themen/eu-verbietet-pfoa