Jetzt Prämien sichern Förderung für Elektroautos beantragen

Betriebe können bei der Anschaffung von Elektro-PKWs zur Personen- oder Güterbeförderung auf finanzielle Unterstützung zurückgreifen. Foto: zapp2photo, Fotolia.com - © zapp2photo, Fotolia.com

3 Im Rahmen der budgetär und zeitlich begrenzten Förderungsaktion „Elektro-PKW für Betriebe“ werden Unternehmen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen finanziell unterstützt. Die Aktion tragen Umweltministerium, Verkehrsministerium und Automobilimporteure. Anträge können in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln bis maximal 31. Dezember 2018 eingebracht werden. Bei Autos mit reinem Elektroantrieb und Brennstoffzellenfahrzeugen beträgt die Förderung 1.500 Euro pro Fahrzeug. Bei Range Extendern beziehungsweise Plug-in-­Hy­briden gibt es 750 Euro pro PKW. Gefördert werden weiters E-Busse (bis 20.000 Euro), Schnellladestationen (bis 10.000 Euro) und private E-Autos (4.000 Euro).

Wer wird gefördert?

Die Fördermittel der Aktion „Elektro-PKW für Betriebe“ werden für alle Unternehmen und sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-in-Hybrid-Antrieb sowie Range Extender zur Personenbeförderung (Klasse M1) oder zur Güterbeförderung (Klasse N1 und bis 2,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht). Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektro- beziehungsweise Plug-in-Hybrid-Antrieb sowie Range Extender ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Um einen Antrag auf Förderung zu stellen, muss sich der Antragsteller zunächst online unter www.meinefoerderung.at registrieren. Dies ist ausschließlich bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich. Nach erfolgter Registrierung sind die Fördermittel für das entsprechende Fahrzeug reserviert. In einer Bestätigungs-E-Mail erhält der Antragsteller einen individuellen Zugangs-Link, über den er den Antrag stellen kann. Der Link ist ab der Registrierung 24 Wochen gültig. Innerhalb dieser Frist müssen die Antragstellung über die Online-Plattform sowie die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeugs erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges innerhalb der 24-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen vorliegen. Fahrzeuge mit Rechnungsdatum vor dem 1. Januar 2017 können bei der Aktion nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus darf die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens der Autoimporteure beim Kauf des Fahrzeugs ein E-Mobilitätsbonus in Höhe von 1.500 beziehungsweise 750 Euro pro Fahrzeug ­gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext zur Förderaktion auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden. Rechnungen und Leasingverträge, die diese Voraussetzung bei der Erstvorlage nicht erfüllen, werden abgelehnt. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist weiters eine Depotzahlung beziehungsweise Vorauszahlung von mindestens 1.800 Euro brutto erforderlich.

Welche Unterlagen sind für den Antrag nötig?

  • Rechnungskopien
  • Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
  • Zulassungsbescheinigung
  • Leasingvertrag (im Fall einer Leasingfinanzierung)
  • Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Nachdem der Antrag vollständig eingereicht wurde, durchläuft er einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Nach positiver Genehmigung erfolgt die Auszahlung der Förderung, üblicherweise innerhalb von in der Regel acht Wochen nach dem Einlangen der vollständigen Antragsunterlagen bei der Kommunalkredit Public Consulting. Mit dem Auszahlungsschreiben kommt der Förderungsvertrag zustande.

Infos: www.umweltfoerderung.at, www.publicconsulting.at