Kabinett beschließt Verordnung Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Stunde erhöht. Das Kabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen. Für Wäschereien mit mehrheitlich Objektkundengeschäft gilt noch eine Ausnahme mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.

Damit wird die Entscheidung der Mindestlohnkommission umgesetzt und verbindlich gemacht, so eine Mitteilung der Bundesregierung. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Die Mitglieder der Mindestlohnkommission hatten sich am 28. Juni 2016 einstimmig für eine Erhöhung um 34 Cent entschieden. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.

Nach dem Mindestlohngesetz entscheidet eine ständige Kommission der Tarifpartner alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns - das nächste Mal 2018. Außerdem evaluiert die Mindestlohnkommission fortlaufend die Auswirkungen des Mindestlohns. Sie berichtet der Bundesregierung alle zwei Jahre darüber. Der Mindestlohnkommission gehören an: Je drei stimmberechtigte Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwei beratende Wissenschaftler und der Vorsitzende.

Ausnahmen bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Das Mindestlohngesetz sieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2017 abweichende tarifvertragliche Regelungen dem Mindestlohn vorgehen. Dabei müssen die Tarifvertragsparteien repräsentativ sein und der Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Beschäftigten in der Branche verbindlich gelten. Das betrifft u.a. die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie sowie Großwäschereien. Ab dem 1. Januar 2017 müssen diese Tarifverträge mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro vorsehen.

Eine Übersicht über Branchenmindestlöhne finden Sie hier zum Download. Für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft gilt ein entsprechender Branchenmindestlohn noch bis 30. September 2017.

Ab dem 1. Januar 2018 müssen alle Beschäftigten mindestens den erhöhten gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro bekommen.