"Checkpoint EFIT" zur ersten Analyse von Schadensfällen Haben Sie einen Schaden?

Flecken, Ränderbildung, ausgerissene Nähte, Veränderungen der Gewebestruktur: Wer den Schadensfall hat, braucht für die Diskussion meist nicht zu sorgen. Denn ist der Kunde unzufrieden, reklamiert er. Ob die Reklamation berechtigt ist, gilt es zu klären – und das möglichst schnell. Mit „Checkpoint EFIT“ soll eine erste Einschätzung des textilen Schadensfalls ermöglicht werden.

Im Schadensfall sollte alles schnell gehen. Nicht nur im Interesse des Kunden, sondern auch in dem des Textilreinigers. Denn möglicherweise können dadurch auch interne Fehlerquellen oder Schwachstellen aufgezeigt werden. Ein Sachverständigengutachten kann da Abhilfe schaffen. Das reklamierte Teil wird dafür dem Sachverständigen zur eingehenden Begutachtung zur Verfügung gestellt und ein detailliertes Gutachten erstellt. Die Vorgehensweise ist bei vielen Reklamationsfällen sinnvoll, sogar unerlässlich, allerdings auch meist zeit- und kostenintensiv.

Aber Gründe für Reklamationen sind unterschiedlich. Die Erfahrung zeigt, dass bei dem einen oder anderen Fall gar nicht so weit gegangen werden muss, so die Europäische Forschungsvereinigung Innovative Textilpflege (EFIT) in einer Pressemitteilung. Mancher Schadensfall könne auch „auf dem kurzen Dienstweg“ erklärt werden. Dafür hat die EFIT den „Checkpoint EFIT“ als Schadensfallforum ins Leben gerufen.

Formular und Fotos für schnelle Einschätzung

Das Formular, mit dem der Schadensfall gemeldet werden kann, ist kostenlos auf der Website www.checkpoint-efit.de herunterzuladen. Welche Details zur ersten Begutachtung des Schadens erforderlich sind, geht klar daraus hervor. Ausgefüllt und mit Fotos versehen sendet der Textilreiniger das Formular zurück an die EFIT und die Bearbeitung über das Expertenteam beginnt.

Innerhalb weniger Tage erhält der Reiniger eine erste Einschätzung zu dem Problemfall in Form eines übersichtlichen Berichts. Viele Reklamationen können laut EFIT dadurch bereits geklärt werden. Denn viele Fälle seien offensichtlich, die Stellungnahme von unabhängiger Seite jedoch hilfreich bei der Kommunikation mit dem Kunden: schnell und unkompliziert. Schließlich stehen an oberster Stelle die Kundenzufriedenheit und der Wunsch, dass der Kunde auch nach einer Reklamation wieder kommt.

Die Grundlagen für die erste Einschätzung sind die vom Textilreiniger zur Verfügung gestellten Bilder und Informationen. Daher kann der EFIT zufolge der Umfang der Untersuchung nicht mit dem einer detaillierten Untersuchung wie bei einem Sachverständigengutachten verglichen werden. Ist eine erste Einschätzung ohne das entsprechende Teil nicht möglich, werde der Textilreiniger von der EFIT unverzüglich darauf hingewiesen und die weitere Vorgehensweise besprochen.

Der „Checkpoint EFIT Schadensfälle“ wurde nach Angaben der EFIT schon von vielen Reinigern in Anspruch genommen und das Feedback sei sehr positiv – von allen Seiten.

Weitere Informationen gibt es online unter www.checkpoint-efit.de .