Einigung über Gewerbeordnungsreform Im Nationalrat beschlossen

Mit der Reform der Gewerbeordnung soll auch eine Entlastung in Sachen Bürokratie einhergehen. Foto: pixelrobot, Fotolia.com - © pixelrobot, Fotolia.com

3 Die Reform der Gewerbeordnung mit einer echten Liberalisierung bei den freien Gewerben (Digitale Gewerbelizenz) und weitgehenden Entbürokratisierungen beim Betriebsanlagenrecht wurde im Nationalrat beschlossen. Das haben SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter und ÖVP-Wirtschaftssprecher Abg. Peter Haubner gemeinsam bekannt gegeben.

„Es hat sich ausgezahlt, dass wir diese Extrarunden bei den Verhandlungen gedreht haben“, so der SPÖ-Wirtschaftssprecher. Jetzt ist fixiert, dass die „Single License“ kommen wird – damit kann jedes freie Gewerbe einfach ausgeübt werden. Das Einzige, was der Gewerbetreibende dafür machen muss, ist, eine zusätzliche Tätigkeit, wenn diese mehr als 30 Prozent vom Jahresumsatz ausmacht, online im Gewerbeinformationssystem GISA anzuzeigen. Matznetter sagt: „Das ist ein wirklicher Durchbruch für die Selbständigen in Österreich.“

ÖVP-Wirtschaftssprecher Peter Haubner betont: „Für uns ist entscheidend, dass Qualität und Qualifikation gesichert bleiben. Das ist mit der Beibehaltung des Meisters und der dualen Ausbildung gelungen. Neben der Modernisierung im freien Bereich ist es außerdem zu vielen wichtigen Verbesserungen für Unternehmer gekommen – vor allem im Betriebsanlagenrecht. Mit der Kostenbefreiung bei der Anmeldung haben wir eine weitere Verbesserung für Unternehmer erzielt. “

Die Einigung im Detail

Alle freien Gewerbe können mit einer Gewerbelizenz ausgeübt werden (Digitale Gewerbelizenz). Es gibt keine Teilgewerbe mehr. Der Großteil der Teilgewerbe wird zu freien Gewerben, nur Betonschneiden und Betonbohren sowie der Erdbau werden dem Baugewerbe zugeordnet.

Die Nebenrechte werden sowohl im reglementierten als auch im freien Gewerbe ausgeweitet. Konkret: Es können 15 Prozent bezogen auf den Auftrag in andere reglementierte Gewerbe hineingearbeitet werden, ohne eine zusätzliche Gewerbeberechtigung. In den freien Gewerben kann man bis zu 30 Prozent des Jahresumsatzes in einem anderen freien Gewerbe machen, ohne jede Formalität.

Alle Bundesgebühren fallen weg. Die Gewerbeanmeldung und -ummeldung, der GISA-Auszug und das Anlagenverfahren sind zukünftig gebührenfrei. Das gilt auch für den Zugang zum Onlinegewerberegister GISA.

Es gibt für viele Branchen und speziell für das Hotel- und Gastgewerbe weitgehende Verbesserungen. Im Gewerbe „Beherbergung von Gästen“ können künftig auch zusätzliche Dienstleistungen, nämlich Massage und Wellnessdienstleistungen, Vermittlung oder Durchführung von Ausflügen, Vermittlung/Verkauf von Liftkarten, Ausstellungstickets etc., angeboten werden.

Die Verfahren für Gewerbeanlagen werden entbürokratisiert und beschleunigt.

  • Die maximale Verfahrensdauer, derzeit sechs Monate, wird auf vier Monate verringert.
  • Die Anlagenwerber können sich künftig dafür entscheiden, auch nicht amtliche Sachverständige heranzuziehen.
  • Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotential werden schneller genehmigt.
  • Eine Betriebsanlagengenehmigung bei vorübergehenden Anlagen (Pop-up-Stores) ist nicht mehr notwendig.
  • Der Grundsatz „Beraten vor Strafen“ wird im Betriebsanlagenbereich etabliert.

Die Zahl der reglementierten Gewerbe wird von derzeit 81 auf 75 reduziert. Arbeitsvermittlung und Erzeugung von kosmetischen Artikeln kommen zu den freien Gewerben, eine Reihe von Gewerben der Textil- und Lederverarbeitung wird zusammengefasst.

Die angestrebte Konzentration der Verfahren (Naturschutz, Wasser, Bautechnik etc.) im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren – Stichwort „One-Stop-Shop“ – wird nach heutigem Stand nicht kommen. Dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit, wofür es bis dato noch nicht die notwendige Zustimmung von FPÖ oder ­Grünen gibt.