Halligalli statt Bett Krankfeiern im Karneval kann böse Folgen haben

Sie sind wieder los, die Jecken, Narren und Co. Zahlreiche Karnevalsumzüge und Faschingsbälle laden zum ausgiebigen Feiern ein – zum Leidwesen der Arbeitgeber wird jetzt auch wieder vermehrt „krank gefeiert“. Wie Sie sich wirksam vor Lohnfortzahlungsbetrug schützen, erklärt Wirtschaftsdetektiv Marcus Lentz.

Wer beim Krankfeiern erwischt wird, kann erste Probleme bekommen. - © Kzenon/Fotolia.com

Ob Karneval in Köln oder Fasching in Süddeutschland: In der Woche vor Aschermittwoch herrscht in vielen Landesteilen eine Art Ausnahmezustand. Wer gerne feiert, nimmt sich nach Möglichkeit ein paar Tage frei. Allerdings ist es am Jahresanfang auch in vielen Betrieben turbulent, und der Chef muss den einen oder anderen Urlaubsantrag aus betrieblichen Gründen ablehnen.

„Nicht selten geben sich die Betroffenen dann selbst frei – indem sie einfach einen Krankenschein vorlegen und sich arbeitsunfähig melden“, weiß Marcus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit operierenden Detektei Lentz, aus jahrelanger Ermittlungserfahrung.

Doch was viele für ein verzeihliches Kavaliersdelikt halten, kann für den betroffenen Arbeitnehmer böse enden, warnt Lentz: „Wer auf Krankenschein feiert, begeht Betrug am Arbeitgeber und seinen Kollegen – und erfüllt einen ernstzunehmenden Straftatbestand.“

Warum der Gesetzgeber hier auch im Karneval keinen Spaß versteht: Fingierte Krankmeldungen sind für die Wirtschaft ein erhebliches Problem, zumal das Phänomen nicht gerade selten auftritt. Schätzungsweise 34 Millionen bezahlter Arbeitstage gehen Jahr für Jahr auf das Konto von „Blaumachern“ – zum Schaden des Arbeitgebers wie auch der Kollegen, die die Mehrbelastung auffangen müssen. Platzen Liefertermine oder sinkt die Servicequalität, kann das Fehlverhalten Einzelner für den ganzen Betrieb erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Nicht auf eigene Faust ermitteln

Unternehmer, die den Verdacht hegen, ein plötzlich erkrankter Mitarbeiter würde in Wahrheit ausgelassen feiern anstatt das Bett zu hüten, werden deshalb nicht tatenlos zusehen: Das negative Beispiel der „Blaumacher“ demotiviert die ehrlichen Mitarbeiter, schädigt den gesamten Betrieb – und sorgt womöglich im nächsten Jahr für Nachahmer.

Mitarbeiter, die auf Krankenschein feiern gehen, sollten sich daher besser nicht zu sicher fühlen und haben bei Entdeckung viel zu verlieren. Allerdings rät Chef-Ermittler Marcus Lentz betroffenen Arbeitgebern entschieden davon ab, auf eigene Faust zu ermitteln: „Die Sicherung gerichtsfester Beweise und eine professionelle Observation sind nichts für Laien. Bemerkt der Verdächtige, dass er beschattet wird, gelingt es nie, ihn zu überführen.“

Wer als Arbeitgeber mit „Blaumachern“ zu kämpfen hat und nach einer Strategie sucht, dieses Verhalten einzudämmen, für den hat der Chef der Detektei Lentz zwei Tipps parat: Zum einen ist ein gutes Betriebsklima die beste Versicherung gegen unmotivierte oder unehrliche Mitarbeiter. Zum anderen sollten sich Chefs nicht scheuen, klar deutlich zu machen: Wer krank ist, bleibt auf jeden Fall zuhause – und hat auch keine Kontrollen zu befürchten. Aber wer Krankheit vorschützt und damit anderen schadet, sollte nicht mit Nachsicht rechnen. „Unternehmen, die einen solchen Vorfall offen ansprechen und zeigen, dass sie konsequent handeln, haben in der Regel auf Jahre hinaus keinen entsprechenden Ermittlungsbedarf mehr“, so Lentz.