Arbeitsschutz in Wäscherei- und Reinigungsbetrieben Praxisnah und rechtssicher

Arbeitsschutz ist die Kombination aus Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und ist der Gesetz­gebung nach eine klare Führungsaufgabe. Besondere Gefährdungen lauern in Wäscherei- und Textil­reinigungsbetrieben – für den Mitarbeiter als auch für den Unternehmer. Die dauerhafte Erhaltung der Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter steht im Vordergrund aller Maßnahmen.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind wichtige Themen für Wäschereien und Textilreinigungen. Foto: DOC RABE Media, Fotolia.com - © DOC RABE Media, Fotolia.com

Der Arbeitsschutz ist eine gar nicht so einfache Angelegenheit: Das duale Arbeitsschutzsystem, also die Kombination aus staatlichem Recht und autonomen Recht der Unfallversicherer, regelt die Anforderungen an Betriebe im Bereich Arbeitsschutz in Deutschland durch die Veröffentlichung von Gesetzen, Verordnungen und dem Regelwerk der Unfallversicherer. Ziel ist vorrangig der Schutz der Mitarbeiter vor Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz durch die Auswahl geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen. Für die Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorschriften haftet der Unternehmer.

Da die Vorschriften zum Thema betrieblicher Arbeitsschutz sehr umfangreich und nicht immer leicht verständlich formuliert sind und zudem ständigen Änderungen und technischen Trends unterliegen, ist es durchaus sinnvoll, sich in bestimmten Bereichen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) und einen Betriebsarzt beraten zu lassen. Wichtig zu wissen: Die Pflicht zur Bestellung einer Fasi und eines Betriebsarztes ist im Arbeitssicherheitsgesetz verankert und greift bereits ab einem Mitarbeiter. Dabei unterscheiden sich die Betreuungsmodelle, abhängig von der Mitarbeiterzahl (siehe Kasten Betreuungsmodelle).

Gerade die Arbeitsschutzorganisation stellt die Betriebe immer wieder vor bekannte Aufgaben: die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter, die Bestellung von Betriebsbeauftragten (siehe Kasten Beauftragte), oder die Einhaltung von Prüfpflichten der Arbeitsmittel. Weiterführende Themen wie der Umgang mit Gefahrstoffen, Erstellung und Aktualisierung einer Gefährdungsbeurteilung, oder die quartalsweise Durchführung der Arbeitsschutzausschusssitzung (ASA) für Betriebe ab 20 Mitarbeiter stehen zudem auch immer wieder auf der Agenda. Ergänzend hierzu kommt noch das große Themenfeld der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Dazu gehören Eignungsuntersuchungen, Angebots- und Pflichtvorsorgen als auch die ergonomische Betrachtung von Arbeitsplätzen, welche nicht vernachlässigt werden sollte und durch den Betriebsarzt abgedeckt werden kann.

Verzeichnis aller Gefahrstoffe

Ein Dauerbrenner in Wäscherei- und Reinigungsbetrieben ist der Umgang mit und die Lagerung von Gefahrstoffen. Durch den Einsatz von Wasch- und Waschhilfsmitteln, aber auch Betriebs­mitteln wie Schmierstoffen, Lacken oder Ölen sind die Betriebe von zahlreichen gesetzlichen Regelungen betroffen. So besteht z.B. gemäß Gefahrstoffverordnung § 6, Nr. 12 die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses aller verwendeten Gefahrstoffe im Betrieb. Diese Forderung kann beispielsweise mit einer einfachen Excel-Liste umgesetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die gesetzlich geforderten Mindestinhalte erfüllt sind. Dazu gehört neben dem Namen des Gefahrstoffes auch das Datum des Sicherheitsdatenblattes, die Einstufung bzw. Angaben zu gefährlichen Eigenschaften, die im Betrieb verwendeten Mengenbereiche und die Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen der Gefahrstoff eingesetzt wird.

Ergänzend hierzu muss für jeden Gefahrstoff am Verwendungsort eine Betriebsanweisung ausgehängt werden, damit der Mitarbeiter über Gefahren als auch Erste-Hilfe-Maßnahmen informiert werden kann. Hierbei ist auch auf die Verwendung der neuen Piktogramme zu achten. Angrenzende Bereiche der Umweltgesetzgebung, wie z.B. die einzuhaltenden Vorschriften der TRGS 510 zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern runden das Themengebiet ab und werden durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit in die Beratung des Betriebes einbezogen.

Wichtige Gefährdungsbeurteilung

Als weitere zentrale gesetzliche Forderung sei die Gefährdungsbeurteilung genannt. Sie ist Planungsgrundlage für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb und ein wichtiges Führungsinstrument, um den verantwortlichen Umgang mit dem Thema Arbeitsschutz verlässlich zu organisieren und zu dokumentieren. Sie ist grundsätzlich vom Unternehmer zu erstellen, wobei es auch hier notwendig ist, sich durch Experten beraten zu lassen. Die äußere Form der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben, sie muss jedoch schriftlich dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden. Dabei sind einige Formalien zu beachten. Neben den ermittelten Gefährdungen für alle Tätigkeiten und Arbeitsbereiche werden dort auch die durchzuführenden Schutzmaßnahmen, Terminfristen und Zuständigkeiten festgehalten.

Die so ermittelten Gefährdungen sind Grundlage für die regelmäßig durchzuführenden Sicherheitsunterweisungen. Jeder Mitarbeiter muss innerhalb von zwölf Monaten unterwiesen werden. Zu berücksichtigen sind auch abwesende Mitarbeiter (durch Urlaub oder Krankheit). Hier muss eine Vorgehensweise festgelegt werden, wie diese Mitarbeiter nach ihrer Rückkehr umgehend geschult werden können. Neue Mitarbeiter oder Mitarbeiter, die zuvor in einem komplett anderen Arbeitsbereich eingesetzt worden sind, sind unbedingt vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit zu unterweisen. Die Unterweisungen müssen immer durch Unterschrift des Mitarbeiters und des Unterweisenden mit Angabe von Datum, Dauer und den wesentlichen Unterweisungsinhalten dokumentiert werden.

Falls ein Betrieb verpflichtet ist, sich durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt betreuen zu lassen, oder zu den genannten Themenbereichen eine Beratung gewünscht ist, sollten bei der Auswahl einige Dinge beachtet werden. So muss z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit über die entsprechende, branchenspezifische Fachkunde verfügen. Um dies nachzuweisen, muss die Fasi eine Ausbildung bei der betriebszugehörigen Berufsgenossenschaft abgeschlossen haben. Eine regelmäßige Fortbildung sollte selbstverständlich sein. Grundsätzlich sollten auch Referenzen in der eigenen Branche abgefragt werden. Arbeitsmediziner müssen ebenfalls über eine spezielle Ausbildung verfügen und diese auch nachweisen können.

Die Intrasys Beratungsgesellschaft für Unternehmensorganisation mbH mit Sitz in Landshut ist seit knapp 20 Jahren Partner der Textil- und Wäschereibranche und unterstützt Betriebe im Bereich der sicherheitstechnischen Betreuung. Die Berater bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen die Betriebe bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, Erstellung von Schulungsunterlagen oder Betriebsanweisungen, Planung und Durchführung der ASA-Sitzungen und weiteren betriebsspezifischen Fragestellungen.

Zudem hat Intrasys gemeinsam mit dem Deutschen Textilreinigungs-Verband (DTV) die DTV-Verbandszertifizierung entwickelt, bei der seit 2009 mehr als 40 Betriebe im Bereich Qualitäts-, Umwelt- und seit 2015 auch im Hygienemanagement zertifiziert sind. Ergänzend hierzu ermöglicht das Modul Arbeitssicherheit der Verbandszertifizierung den Teilnehmerbetrieben eine praxisnahe und gesetzeskonforme Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen im Betrieb. So besteht die Möglichkeit, eine Fachkraft oder auch einen Betriebsarzt zu bestellen oder auch ein Arbeitsschutzmanagementsystem gemäß OHSAS 18001 oder OHRIS einzuführen. Interessierte Betriebe können sich direkt an den DTV für weitergehende Informationen wenden.