Mindestlohn und Personalkosten Richtige Kalkulation im Textilpflegebetrieb

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Betriebswirtschaft für Textilreinigungen und Wäschereien

Eine wichtige Frage kommt auf Unternehmer zu: Auf welche Personalkostensteigerungen müssen sich Wäschereien ab dem 1. Juli 2016 bzw. Textilreinigungen ab dem 1. Januar 2017 einstellen? Sowohl allgemeinverbindliche tarifliche als auch gesetzliche Lohn- und Gehaltserhöhungen haben Auswirkungen auf die Textilpflegebranche.

Personalkosten wollen frühzeitig kalkuliert sein, egal ob in Textilreinigung oder Wäscherei. - © Marco2811, Fotolia.com

Wäschereien sind vom Mindestlohntarifvertrag betroffen, wenn mehr als 50 Prozent ihres Gesamtumsatzes im Objektkundengeschäft angesiedelt sind. Zu den Objektkunden zählt man typischerweise Firmenkunden, also beispielsweise Restaurants, Hotels, Seniorenheime, Apotheken oder Arztpraxen. Für Textilreinigungen, die den 50-prozentigen Schwellenwert in der Regel nicht überschreiten, ist der gesetzliche Mindestlohn zu berücksichtigen, der sich erst ab dem 1. Januar 2017 verändert. Welche personalkostenbedingten Belastungen kommen nun ab dem 1. Juli 2016 auf die Wäschereien bzw. ab dem 1. Januar 2017 auf die chemischen Reinigungen zu?

Folgen der Mindestlohnsteigerung

Klar ist, dass eine Steigerung des tariflichen bzw. gesetzlichen Mindestlohnes auch eine Entscheidung aus unternehmerischer Sicht zur Folge hat. Es ist die Entscheidung zu treffen, ob eine Erhöhung des Mindestlohnes auch für jene Mitarbeiter zu einer Einkommenssteigerung führt, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Gründe für oder gegen eine solche Entscheidung wollen wir an dieser Stelle nicht erörtern. Welche genauen Auswirkungen die anstehende Mindestlohnanpassung auf die Personalkosten hat, erfahren Sie in der Mai-Ausgabe von R+WTextilservice im kompletten Artikel inklusive Beispielrechnung für die verschiedenen Tarifgebiete.

Betriebe, die ihre jeweilige Situation individuell betrachten möchten, können auf der Internetseite von NC NordConsulting die hier vorgestellte Überschlagsrechnung als MS Excel-Datei unter www.ncnordconsulting.de im Menü Kontakt unter R+WTextilservice bis zum 30. Juni 2016 kostenlos herunterladen (Benutzername: wrp; Kennwort: RWTex04). Rückfragen senden Sie gern an postbox@ncnordconsulting.de.

NC NordConsulting hat sich auf die Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen spezialisiert und ist seit mehr als 15 Jahren auch für Wäschereien und Textilreinigungen tätig.

Mehr zu Kalkulation, den Themen Unternehmensbewertung, Bankengespräch oder Investition in Maschinen lesen Sie auf der RWT-Themenseite Betriebswirtschaft für Textilreinigungen und Wäschereien.