Steuertipp Tankbelege verloren: So winkt dennoch ein Betriebsausgabenabzug

Sie bemerken bei der Gewinnermittlung für 2016, dass Sie die Tankbelege nicht mehr finden und vermuten daher, dass Sie keine Betriebsausgaben für die betrieblich gefahrenen Kilometer geltend machen können? Auch ohne Belege sind zwei Möglichkeiten denkbar, um dennoch Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen zu können.

Für betriebliche Fahrten mit einem Pkw dürfen Sie entweder pauschal 30 Cent je gefahrenen Kilometer als Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen, oder Sie weisen dem Finanzamt die tatsächlichen Kilometerkosten nach.

Variante 1: Problemlos die Kilometerpauschale ansetzen 

Kein Problem haben Sie, wenn Sie für die betrieblich gefahrenen Kilometer 30 Cent geltend machen. Sie müssen dem Finanzamt lediglich Aufzeichnungen zu den betrieblich gefahrenen Strecken vorlegen können.

Beispiel: Sie haben Ihren Privat-Pkw für betriebliche Fahrten genutzt. Nach Ihren Aufzeichnungen haben Sie im Jahr 2016 insgesamt 5.000 betriebliche Kilometer zurückgelegt. Ohne Belege winkt ein pauschaler Betriebsausgabenabzug von 1.500 Euro (5.000 km x 0,30 Euro/km).

Variante 2: Nachweis der tatsächlichen Kilometerkosten 

Sie können dem Finanzamt ohne Belege geschätzte Betriebsausgaben präsentieren. Dafür brauchen Sie den Durchschnittsverbrauch des Autoherstellers für den benutzten Pkw je 100 km sowie den durchschnittlichen Kraftstoffpreis in dem betreffenden Jahr. Der durchschnittliche Kraftstoffpreis betrug 2016 für Benzin 129,60 Cent und für Diesel 107,12 Cent pro Liter.

Steuertipp:

Die tatsächlichen Benzinkosten lassen sich jedoch auch anhand von Kontoauszügen ermitteln, sofern Sie an der Tankstelle immer mit EC-Karte bezahlt haben. Auf der sicheren Seite stehen Sie steuerlich immer mit den Tankbelegen. Diese sollten also am besten stets in den Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden.