Seit Oktober 2009 gilt für Großwäschereien, die mehr als 80 Prozent ihres Umsatzes mit gewerblichen Kunden machen, ein Mindestlohn. Um die Lohnuntergrenze besser durchsetzen zu können, haben die Sozialpartner unter der Schirmherrschaft des Finanzministeriums nun ein Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Textilservice geschlossen. Damit verschärft die Branche den Kampf gegen das Lohndumping.
Bündnis gegen Schwarzarbeit verabschiedet
Erklärtes Ziel des Aktionsbündnisses ist es, Schwarzarbeit, Lohnunterwanderung und Steuerhinterziehung im Textilservice weiter einzudämmen. Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) schaffen die Sozialpartner – die Industriegewerkschaft (IG) Metall, die Berufsgewerkschaft DHV im Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB), der Deutsche Textilreinigungs-Verband e. V. (DTV) und der Industrieverband Textil Service e. V. (intex) – nun ein Instrument, das es den Zollbehörden erleichtern soll, "schwarze Schafe" in der Branche ausfindig zu machen.
"Endlich bekommen wir ein wirksames Instrument, systematisch die Unternehmen aufzuspüren und in die Verantwortung zu nehmen, die die Lohnbedingungen bewusst unterschreiten", so der Präsident von intex, Peter Böge.
Arbeitskreis unterstützt den Zoll
Die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" der Zollverwaltung, die die Einhaltung des Mindestlohns, die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern und das Abführen der Beiträge zur Sozialversicherung prüft, wird gezielt durch einen Arbeitskreis unterstützt, in dem das Know-how der Sozialpartner versammelt ist. Dadurch soll der konsequente Gesetzesvollzug gegenüber Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Auftraggebern bei der Bekämpfung der gewerbsmäßigen Schwarzarbeit erreicht werden.
Mit dem Mindestlohntarifvertrag ist für die Betriebe in den ost- und westdeutschen Bundesländern die Lohnuntergrenze in vier Stufen an die bestehenden Flächentarifverträge der Branche herangeführt worden. Die letzte Stufe wird zum 1. April 2012 umgesetzt. Dann beträgt der Mindestlohn in den ostdeutschen Bundesländern sieben Euro und in den westdeutschen Bundesländern acht Euro.
Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Webseite einen Flyer zum Thema Schwarzarbeit in der Textilreinigungsbranche zum Download bereitgestellt: Schwarzarbeit. Nicht mit mir!
Lesen Sie mehr zu diesem Thema in einer der nächsten Ausgaben der RWTextilservice .
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