3 Die Euro-Abgasplakette wird Pflicht: Spätestens ab 1. Jänner 2015 müssen jeder Lkw und jedes Sattelfahrzeug, je nach Abgasklasse, mit einer solchen österreichischen Abgasklassenplakette versehen sein, wenn die Fahrt durch Wien und den Osten Niederösterreichs führt.
Ursache sind verschärfte Umweltfahrverbote für Lkws und Sattelkraftfahrzeuge in Wien und im Osten Niederösterreichs. Diese gelten zwar ab 1. Juli 2014 nur für ältere Lkws und Sattel-Kfz der Euro-Abgasklassen 0 und 1 und ab 1. Jänner 2016 auch für Lkws und Sattel-Kfz der Euro-Abgasklasse 2. Alle jüngeren Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge der Klasse N (also auch unter
3,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht) der Euro-Abgasklassen 2 bis 6 müssen aber bereits spätestens ab 1. Jänner 2015 mit einer sogenannten Abgasklassenkennzeichnungsplakette versehen sein. Eine Plakette brauchen also alle Lkws und Sattelfahrzeuge der Klasse N – gleich welcher Gewichtsklasse.
Ausländische Plaketten gelten nicht
Betroffene Fahrverbotsgebiete sind derzeit das gesamte Wiener Stadtgebiet sowie der Osten Niederösterreichs. Man braucht die Abgasklassenkennzeichnungsplakette also auch bei Fahrten am Autobahnen- und Schnellstraßennetz südlich und nördlich von Wien Richtung Ungarn und Slowakei.
Die WKÖ empfiehlt den Betrieben, sich bereits jetzt um die Abgasklassenkennzeichnung aller Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge zu kümmern. Denn weitere Bundesländer haben ähnliche Umweltfahrverbote bereits angekündigt. Darüber hinaus könne es vorkommen, dass Lkws und Sattelkraftfahrzeuge überraschend auch einmal in oder durch eines der betroffenen Fahrverbotsgebiete fahren müssen.
Abgasklassenkennzeichnungsplaketten anderer Länder, wie die von Deutschland, werden in Österreich aufgrund der uneinheitlichen Rechtslage in den verschiedenen Staaten nicht anerkannt:
- Österreichische Lkws, die beispielsweise bereits die deutsche Umweltplakette angebracht haben, brauchen also trotzdem zusätzlich die österreichische Abgasklassenplakette.
- Die österreichische Abgasklassenplakette bezieht sich auf die Fahrzeugidentifikationsnummer – und nicht wie die deutsche Umweltplakette auf das Zulassungskennzeichen. Sie muss im oberen Bereich der Plakette eingestanzt werden.
- Auch alle ausländischen Lkws werden also ab 1. Jänner 2015 bei Fahrten in oder durch die Fahrverbotsgebiete die österreichische Abgasklassenplakette benötigen.
Ausgegeben werden dürfen die Abgasklassenplaketten nur
von zur wiederkehrenden Begutachtung von Kfz nach § 57a KFG ermächtigten Unternehmen und Organisationen. Das sind also insbesondere Kfz-Werkstätten, Autofahrerklubs und die Kfz-Prüfstellen der Länder. Je nach Abgasklasse gibt es die Plakette
in unterschiedlichen Farben. Die Ausgabestellen müssen die Abgasklasse des Lkws feststellen und die Plakette mit den individuellen Lochungen für das Kfz versehen (letzte sechs Stellen der Fahrzeugidentifikationsnummer, Fahrzeugklasse und Antriebsart). Bei Fahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht muss
die Ausgabestelle die Plakette direkt am Fahrzeug anbringen. Bei Lkws über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht können die Plaketten auch dem Fahrzeughalter zur eigenständigen Anbringung übergeben werden. Letztlich müssen die Ausgabestellen eine schriftliche und unterschriebene Bestätigung für den Fahrzeughalter ausstellen.
Abgasklassen werden wichtiger
Besitzer von Lkws und Sattelfahrzeugen sollten sich selbst um die Zuordnung der Fahrzeuge zur richtigen Abgasklasse kümmern, rät die WKÖ.
Da bei Fahrzeugen über 3,5 t bereits die fahrleistungsabhängige Maut nach der Euro-Abgasklasse gestaffelt ist, gewinne sie allgemein immer weiter an Bedeutung. Auch die·Anzahl und Ausdehnung von Fahrverboten für ältere Kraftfahrzeuge bestimmter Abgasklassen drohen in Österreich weiter zuzunehmen. Daher sei es nicht auszuschließen, dass nach Vorbild beispielsweise Deutschlands auch in Österreich derartige Fahrverbote künftig auf andere Kraftfahrzeuge – auch auf Pkws – ausgedehnt werden.
Darüber hinaus sei die Abgasklasse ausschlaggebend für den Wiederverkaufswert eines Fahrzeuges. Es sei daher wichtig, darauf zu achten, dass für ein Kraftfahrzeug keine falsche, insbesondere keine zu niedrige, Euro-Abgasklasse festgelegt wird, so die WKÖ. Deshalb empfiehlt sie den Zulassungsbesitzern, bereits vor dem Kontaktieren einer Ausgabestelle der Abgasklassenplaketten
die Abgasklasse ihrer Lkws und Sattelkraftfahrzeuge selbst festzustellen. 7
Infos: www.wko.at