BG ETEM Alle Corona-Informationen aktualisiert

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Corona-Pandemie

Am 25. Mai ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat alle branchenspezifischen Informationen, Empfehlungen und Handlungshilfen zum Schutz vor Corona an die neue Rechtslage angepasst.

Coronavirus in der Textilpflege
Coronaviren halten sich einige Zeit auf Textilien, wie eine aktuelle Studie bestätigt. Eine Behandlung durch die professionelle Textilpflege wird empfohlen. - © Paulista – stock.adobe.com

Corona ist nicht vorbei, aber in die Arbeitswelt kehrt ein wenig Normalität ein: Seit dem 25. Mai 2022 gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht mehr. Deshalb hat die BG ETEM - die Berufgenossenschaft, die auch für die Textilpflegebranche zuständig ist - alle Infos rund um Corona entsprechend aktualisiert.

Zu den aktualisierten Dokumenten gehören auch die 24 ergänzenden Gefährdungsbeurteilungen für die verschiedenen Branchenbereiche der BG ETEM. Mit diesen Checklisten besitzen Verantwortliche in Unternehmen eine wichtige Handlungshilfe, um im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung selbst festzulegen, welche Corona-Maßnahmen künftig in ihrem Betrieb umgesetzt werden müssen. Rechtliche Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind die Paragrafen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes.

Die ergänzenden Gefährdungsbeurteilungen der BG ETEM und alle anderen Informationen sind online verfügbar: www.bgetem.de/corona .

Corona-Hotline : Unter der Telefonnummer 0221 3778-7777 beraten Aufsichtspersonen der BG ETEM montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr Mitgliedsunternehmen zur Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen im Betrieb.

Onlinetipp

Auf der Themenseite zur Corona-Pandemie finden Sie viele branchenspezifische Themen für die Textilpflege. Wie haben Textilreinigungen und Wäschereien die Krisenzeit gemeistert? Was kann antivirale Schutzausrsütung leisten? Wie lange sind Coronaviren auf Textilien infektiös? Antworten liefern die Onlinebeiträge hier .