Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Arbeitgeber stellen PSA

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Schutzausrüstung

Schutzbekleidung, Helme, Arbeitshandschuhe, Warnwesten und mehr - persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sollen helfen, arbeitsbedingte Risiken für die Beschäftigten zu minimieren. Die Kosten für die jeweilige Ausrüstung übernimmt der Unternehmer im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten. Dies gilt auch für Mitarbeiter in so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Helligkeit, die Hitze und der Funkenschlag machen eine hochwertige persönliche Schutzausrüstung beim Schweißen unerlässlich. Die Kosten für die PSA muss der Unternehmer übernehmen.Foto: Bellwinkel/DGUV - © Bellwinkel/DGUV

Arbeitgeber stellen PSA

Egal ob sie als Ein-Euro-Jobber tätig sind, in einem Mini-Job oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, der Arbeitgeber oder Maßnahmenträger muss allen Mitarbeitern die PSA zur Verfügung stellen, die ihrem jeweiligen Tätigkeitsprofil entspricht. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Auch Zeitarbeitnehmer dürfen ihren Einsatz nicht ohne PSA beginnen. Ob das Verleihunternehmen oder der Einsatzbetrieb dafür aufkommt, ist Verhandlungssache. Üblich ist heute, dass der Verleiher Sicherheitsschuhe, Helm, Brille und Schutzhandschuhe bereitstellt. Speziellere PSA wird vom Einsatzbetrieb gestellt.

Pflicht zur Kostenübernahme

„Die persönliche Schutzausrüstung ist ein unverzichtbarer Baustein der betrieblichen Prävention“, betont Joachim Berger von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. „Das Arbeitsschutzgesetz § 3 verpflichtet die Arbeitgeber dazu, die Kosten für alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu übernehmen. Das gilt auch für die PSA.“ Anders verhalte es sich allerdings mit den Kosten für Berufsbekleidung ohne Schutzfunktion: Diese können an die Beschäftigten weitergegeben werden.

Damit eine persönliche Schutzausrüstung ihre Funktion auch erfüllen kann, muss sie bestimmten Kriterien genügen:

-Sie muss funktionsbereit sein und dem Stand der Technik entsprechen.

-Sie sollte ergonomische Aspekte wie Passform, Gewicht und Handhabbarkeit berücksichtigen.

-Sie muss über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Diese belegt, dass die PSA den Sicherheitsanforderungen europäischer Richtlinien genügt.

-Für jeden Mitarbeiter muss eine seiner Arbeit entsprechende persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz vorhanden sein.

Gerade für Mitarbeiter, die neu im Betrieb sind und die Abläufe und Gefährdungen noch nicht kennen, ist eine Einweisung in den richtigen Gebrauch der PSA wichtig. Darüber hinaus sollte jeder Beschäftigte seine PSA vor der alltäglichen Nutzung selbst auf möglicherweise aufgetretene Mängel prüfen.

http://www.dguv.de/psa/