Steuertipp Arbeitnehmer: Steuererstattungen nicht verschenken

Arbeitnehmer dürfen für die Fahrten zum Arbeitsplatz in Höhe der Entfernungspauschale Werbungskosten geltend machen. Das sind für 2020 0,30 Euro je Kilometer für die einfache Strecke. Aufgrund der Corona-Krise könnten für das letzte Jahr sogar deutlich höhere Werbungskosten abziehbar sein.

Entfernungspauschale
Arbeitnehmer dürfen für die Fahrten zum Arbeitsplatz in Höhe der Entfernungspauschale Werbungskosten geltend machen. Das sind für 2020 0,30 Euro je Kilometer für die einfache Strecke. Aufgrund der Corona-Krise könnten für das letzte Jahr sogar deutlich höhere Werbungskosten abziehbar sein. - © hanohiki – stock.adobe.com

Hat sich ein Arbeitnehmer im Jahr 2020 eine Jahresfahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel gekauft, um zur Arbeit pendeln zu können und musste dann wegen der Corona-Pandemie ausschließlich im Homeoffice arbeiten, stellt sich die Frage, welche Werbungskosten ihm 2020 winken.

Besonderheit bei der Entfernungspauschale beachten

Bei der Entfernungspauschale gibt es eine Besonderheit. Liegen die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel über der für das Jahr 2020 abziehbaren Entfernungspauschale, dürfen diese tatsächlichen Kosten als Fahrtkosten bei den Werbungskosten abgezogen werden. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer wegen der Corona-Pandemie zu Hause arbeiten musste und das Jahresticket eigentlich gar nicht gebraucht hätte (Finanzministerium Thüringen, Erlass vom 17. Februar 2021).

Beispiel: Ein Arbeitnehmer kaufte sich 2020 ein Jahresticket für öffentliche Verkehrsmittel, um 2020 zur Arbeit pendeln zu können. Die Kosten für das Jahresticket betrugen 1.000 Euro. Aufgrund der Corona-Pandemie arbeitete der Arbeitnehmer 2020 an 150 Tagen im Homeoffice und an 80 Tagen ist er in die Arbeit gefahren (einfache Strecke 17 km).

Folge: Abziehbar als Werbungskosten sind 2020 die tatsächlichen Fahrtkosten für das Jahresticket in Höhe von 1.000 Euro, weil die tatsächlichen Kosten über der Entfernungspauschale für 2020 in Höhe von 408 Euro (80 Tage x 17 km x 0,30 Euro(km) liegen. Zusätzlich darf er noch die Homeoffice-Pauschale von 600 Euro abziehen.