Durchführungsgesetz in Kraft Augen auf beim neuen Textilkennzeichnungsgesetz

Ab dem 24. Februar 2016 gilt in Deutschland das neue Textilkennzeichnungsgesetz. Grundlage ist eine EU-Verordnung. Bei Missachtung drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro.

Ab dem 24. Februar 2016 ist das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz in Kraft. - © Tarzhanova, Fotolia.com

Wer bisher die korrekte Textilkennzeichnung seiner Produkte nicht ganz so ernst nahm oder diese aus Unwissenheit falsch deklarierte, werde sich nun dringend mit dem Thema beschäftigen müssen, rät Thomas Lange, Geschäftsführer des Modeverbands GermanFashion .

Anlässlich des am 24. Februar 2016 in Kraft tretenden nationalen Textilkennzeichnungsgesetzes erklärt Lange: „Der nationale Gesetzgeber musste mit einem neuen ‚Textilkennzeichnungsgesetz‘ ein Durchführungsgesetz erlassen. Hier finden sich jetzt die Sanktionen von Verstößen gegen die EU-Verordnung. Die drohenden Geldbußen haben sich auf bis zu 10.000 Euro verdoppelt.”

Proaktive statt reaktiver Prüfungen

Für die Kennzeichnungspflichten von Textilerzeugnissen gilt bereits seit Mai 2012 die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011. Da diese keine Sanktionen vorsieht, gilt nun das neue Durchführungsgesetz.

Anders als bisher wird jetzt proaktiv und nicht mehr reaktiv geprüft, schreibt GermanFashion. Die einzelnen Bundesländer erstellen Überwachungsprogramme, die der Öffentlichkeit präsentiert und von den Marktaufsichtsbehörden durchgeführt werden. Diese wiederum melden an das Bundeswirtschaftsministerium, welches in ständigem Austausch mit der Europäischen Kommission steht.

„Die Marktaufsichtsbehörden werden beispielsweise die Faserkennzeichnung überprüfen, die Begleitpapiere checken oder auch schauen, ob die Angaben in der korrekten Sprache verfasst sind“, erläutert Lange.