Gütegemeinschaft sachgemässe Wäschepflege e.V. Ausschreibungen und Gütezeichen

3 Die RAL-Gütezeichen 992 dürfen nach der neuen EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU europaweit als Nachweis für die Einhaltung bestimmter Standards eingefordert werden, teilt die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. mit.

Öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder und Gemeinden vergeben in Deutschland Aufträge mit einem jährlichen Volumen von geschätzt 300 Milliarden Euro (EU: rund 1.500 Milliarden Euro). Für Textildienstleister ist der öffentliche Sektor eine interessante Zielgruppe, zählen dazu doch Kliniken, Alten- und Pflegeeinrichtungen und sonstige kommunale Einrichtungen.

Die im April 2016 umgesetzte Novellierung des EU-Vergaberechts soll Vergabeverfahren auch in Deutschland einfacher, flexibler und anwenderfreundlicher machen. Gleichzeitig soll die Rechtssicherheit für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber unter Einbeziehung sozialer und ökologischer Aspekte erhöht werden. Dafür lässt die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe in Artikel 43 die Anwendung von Gütezeichen unter bestimmten Voraussetzungen als Ausschreibungsgrundlage zu. Bisher mussten öffentliche Auftraggeber die Kriterien eines bestimmten Nachweises einzeln auflisten, ohne ein spezielles Gütezeichen verlangen zu dürfen.

Die RAL-Gütezeichen 992 der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege erfüllen nach Verbandsangaben mit ihrem Gebot zu Neutralität, Transparenz und Chancengleichheit die Voraussetzungen, um im Vergabeverfahren eingesetzt zu werden. Die Nutzung der RAL-Gütezeichen 992 sei als Nachweis der Bietereignung aufgrund der obligatorischen Eigen- und Fremdüberwachung auf Dauer angelegt. Darüber hinaus garantiere ein ­gültiges RAL-Zertifikat die Einhaltung aller relevanten Ge­setze, Verordnungen und Vorschriften.

Gütezeichen sind laut Gütegemeinschaft unter den folgenden Bedingungen gemäß Artikel 43 der Richtlinie 2014/24/EU als Ausschreibungsgrundlage zugelassen:

  • Die Gütezeichen-Anforderungen betreffen Kriterien, die mit dem Auftragsgegenstand bzw. dem Produkt in Verbindung stehen und für die Bestimmung der Merkmale geeignet sind, die der Auftragsgegenstand sind.
  • Die Gütezeichen-Anforderungen basieren auf objektiv nachprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien.
  • Die Gütezeichen werden im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens eingeführt, an dem alle relevanten Kreise teilnehmen können.
  • Die Gütezeichen sind für alle Betroffenen zugänglich.
  • Die Anforderungen an die Gütezeichen werden von einem Dritten festgelegt, auf den der Wirtschaftsteilnehmer, der das Gütezeichen beantragt, keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann.

Infos: www.waeschereien.de, www.ral.de

www.waeschereien.de