Schluss mit dem Papierkram Azubis dürfen Berichtsheft ab sofort digital führen

Der Bundesrat hat vor kurzem das bestehende Berufsbildungsgesetz angepasst und beschlossen, dass der Ausbildungsnachweis künftig nicht mehr verpflichtend schriftlich erfolgen muss. Ab sofort dürfen Azubis, auch im Textilreinigerhandwerk, ihr Berichtsheft digital führen.

Azubi am PC
Entlastung für Azubis: Ab sofort dürfen Auszubildende ihr Berichtsheft auch elektronisch verfassen. - © Antonioguillem, fotolia.com

Der Bundesrat hat am 10. März 2017 dem Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes zugestimmt. Insgesamt 68 Gesetze und 114 Verordnungen wurden überarbeitet. Darunter auch das bestehende Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung. Und das dürfte vor allem Azubis freuen: Mit der Neuregelung ist es Auszubildenden ausdrücklich erlaubt, ihr Berichtsheft digital zu führen. Entsprechend der neuen Gesetzgebung sind für die Erstellung des Ausbildungsnachweises ab sofort beide Varianten zulässig: Schriftform und elektronische Form.

Berichtsheft digital führen bringt Vorteile

Mussten die Berichte bislang regelmäßig ausgedruckt werden, sind für die elektronische Variante weder Papier noch Ordner nötig. Sollte der Ausbilder bei der Durchsicht der Unterlagen Anmerkungen haben, können etwaige Fehler direkt im digitalen Dokument verbessert werden. Auch dem Problem schwer lesbarer Schreibschriften kann mit dem digitalen Berichtsheft begegnet werden.

Bevor der Ausbildungsnachweis zur abschließenden Prüfungsmeldung vorgelegt wird, muss das Berichtsheft weiterhin vom Auszubildenden und Ausbildenden abgezeichnet werden. Hier ist zu beachten, dass nun auch der Einsatz einer elektronischen Signatur zugelassen ist.

Form wird bei Ausbildungsbeginn festgelegt

In welcher Form das Berichtsheft vom Auszubildenden geführt werden soll, muss von den Betrieben beim Ausbildungsbeginn im Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Ob das Berichtsheft digital oder schriftlich geführt werden muss, liegt also im Entscheidungsspielraum des jeweiligen Ausbildungsbetriebs.

Welche Software kann ich nutzen?

  • Ein praktisches Tool für Betriebe und Azubis ist das staatlich geförderte Online-Berichtsheft BLok . Die durch den Bund und die Europäische Union unterstützte Software kann von Auszubildenden kostenfrei zur Erstellung der Ausbildungsnachweise genutzt werden. Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und Kammern haben so die Möglichkeit, das Berichtsheft unabhängig von Zeit und Ort einzusehen. Die Nutzung des Online-Berichtshefts ist für Azubis und Berufsschullehrer kostenfrei. Auch Ausbildungsbetriebe können das Tool kostenlos nutzen, sofern es von ihrer zuständigen Kammer oder anderen zentralen Anbietern wie Verbänden oder Interessengemeinschaften zur Verfügung gestellt wird. Andernfalls müssen Unternehmen einen einmaligen Betrag in Höhe von 49,95 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer entrichten. Des Weiteren fällt für jeden angemeldeten Auszubildenden eine Gebühr je Ausbildungsjahr in Höhe von 9,95 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer an.
  • Ein weiteres praktisches Tool für Azubis ist der unabhängige Berichtsheft-Generator .Sofern der eigene Ausbildungsbetrieb keine Vorschriften zur Führung des Berichtsheftes macht und das Berichtsheft wie bisher digital mit Hilfe eines Textbearbeitungsprogrammes erstellt und im Anschluss ausgedruckt werden kann, hilft diese Online-Anwendung dabei, die während der Ausbildung erlernten Inhalte online zu hinterlegen. Die persönlichen Informationen rund um die Ausbildung können nach Unternehmensangaben durch den Generator in individuellen Abständen in ein Word-Dokument umgewandelt und heruntergeladen werden. Vorteil des Generators ist, dass die Verwendung nicht in den eigenen Ausbildungsbetrieb eingebunden und vom Berufsausbilder genehmigt werden muss. Der Generator basiert auf dem Konzept der Eigenverantwortlichkeit, sodass Azubis durch die Nutzung nicht ständig der Kontrolle Ihres Berufsschullehrers ausgesetzt sind. Zur Sicherstellung der korrekten Führung dienen den Azubis die eingepflegten Informationen aus dem Ausbildungsrahmenlehrplan, sodass die fehlerhafte Eingabe von Daten im Bezug auf die im Berufsschulunterricht vermittelten Inhalte verhindert werden kann. Die Registrierung zum Berichtsheft-Generator ist kostenlos. Der anschließende Download der einzelnen Berichte umfasst pro Halbjahr Kosten in Höhe von 4,95€, welche von den Azubis zwar vorerst getragen werden müssen, aber zum Ende der Ausbildung als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden können.

Infos: Deutsche Handwerks Zeitung