Rechtliche Auswirkungen im Überblick BAuA-Datenbank schafft Überblick zu CLP

Seit 2009 ist die CLP-Verordnung zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt im Umgang mit chemischen Stoffen und Gemischen in Kraft. Die Einstufung kann jedoch auch auf andere Rechtsbereiche Auswirkungen haben. Eine Datenbank der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) soll jetzt für mehr Klarheit sorgen.

Die CLP-Verordnung für chemische Stoffe und Gemische kann auch andere Rechtsbereiche beeinflussen. - © BAuA, Uwe Völkner, Fotoagentur FOX

Die CLP-Verordnung regelt unter anderem die europaweit einheitliche Einstufung von chemischen Stoffen und Gemischen. Die Einstufung hat jedoch nicht nur Folgen für die Kennzeichnung und die Verpackung von Produkten, sondern kann auch andere Bereiche wie etwa das Jugendarbeitsschutzgesetz oder die Baustellenverordnung berühren, so die BAuA. In der Datenbank auf der Internetseite der Bundesanstalt können Interessierte sich über die Rechtsfolgen der Einstufung eines chemischen Stoffes oder Gemisches informieren.

Sich schnell informieren

Die Datenbank beruhe auf einer Recherche aller in Deutschland direkt gültigen Rechtsnormen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt wurde. Dabei habe der Schwerpunkt auf EU-Verordnungen, Bundesgesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften gelegen. Außerdem werde herausgestellt, wie die jeweiligen Rechtsfolgen beschaffen sind und an wen sie sich richten.

Die Datenbank ermögliche es jedem Nutzer, sich schnell und umfassend darüber zu informieren, ob die Chemikalien, die er verwendet, gesetzlichen Regelungen unterliegen. Daraus sollen sich mögliche Folgen für den Einsatz und die Verwendung der Stoffe ableiten lassen. Die Datenbank gibt es im Internetangebot der BAuA .

In der aktuellen Januar-Ausgabe von RWTextilservice finden Sie einen ausführlichen Bericht zum Thema CLP .