Martin Gleitsmann zur Integration von Flüchtlingen Beschäftigung von Asylwerbern erleichtern

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    Arbeit ist für die WKO eines der wichtigsten Puzzlestücke auf dem Weg hin zu einer gelungenen Integration von Asylwerbern. Foto: Coloures-pic, Fotolia.com
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    Martin Gleitsmann lehnt ÖGB-Forderungen zur Erhöhung des Mindestlohns ab. Foto: Bundesminsterium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

3 Der Grundsatz „Fordern und Fördern“ soll aus Sicht der Wirtschaftskammer Österreich auch für Asylwerber und -berechtigte gelten. Daher müsse die Beschäftigung von Flüchtlingen erleichtert werden und keine weiteren Hürden entstehen.

Der Leiter der sozialpolitischen Abteilung der WKO, Martin Gleitsmann, begrüßt daher den Grundgedanken der Pläne in Deutschland, Asylwerber mittels so genannter „Ein-Euro-Jobs“ in den Arbeitsmarkt zu bringen. „Damit geht Deutschland konsequent den Weg in Richtung höhere Beschäftigung weiter und stellt gleichzeitig die richtigen Weichen für eine rasche und gelungene Integration der Flüchtlinge“, kommentiert Gleitsmann.

Rasche Integration in den Arbeitsmarkt

Derzeit gehen Prognosen davon aus, dass die Arbeitslosigkeit im Nachbarland trotz Flüchtlingszustrom heuer um rund 20.000 Personen zurückgeht. „Die rasche Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, mit einer möglichst zügigen Anerkennung und Ergänzung von Qualifikationen könne auch einen wichtigen Beitrag zur Dämpfung des Fachkräftemangels beitragen“, unterstreicht Gleitsmann. „Die bestehenden Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerber, wie beispielsweise die gemeinnützige Beschäftigung, sollten besser genutzt werden. Dabei sollte auch eine Erweiterung der rechtlichen Regelungen auf Tätigkeiten für anerkannte Hilfsorganisationen, aber auch Betriebe, die in vergleichbaren Bereichen ihre Dienstleistungen anbieten, geprüft werden. Statt auf lange Sicht Mindestsicherung zahlen zu müssen, sollte es eine Förderung für Betriebe geben, die Jobs für Asylwerber schaffen. Damit leisten jene Betriebe einen aktiven Beitrag zur Integration.“

Beschäftigungsbewilligung nach sechs Monaten

Darüber hinaus fordern die Sozialpartner schon seit Jahren einen erleichterten Arbeitsmarktzugang: Für Asylwerber sollte nach sechs Monaten eine Beschäftigungsbewilligung erteilt werden können. Das dabei erforderliche Ersatzkraftverfahren würde sicherstellen, dass nur Stellen besetzt werden können, die ansonsten frei bleiben würden. „Eine Verdrängung am Arbeitsmarkt ist von vorneherein ausgeschlossen“, stellt Gleitsmann klar. Es sei jedenfalls gut, wenn Asylwerber selbst zu ihrem eigenen Unterhalt beitragen könnten und sich am Arbeitsmarkt einbringen.

Erhöhung der Mindestlöhne die falsche Richtung

„Die Flüchtlingsproblematik stellt unseren Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen, die wir nur mit den richtigen Weichenstellungen bewältigen können. Wir brauchen strukturelle Veränderungen, um Wachstumsimpulse für die Wirtschaft zu setzen und den Betrieben den richtigen Rahmen zu bieten, damit sie Beschäftigung schaffen können. Das heißt: mehr Dynamik, mehr Flexibilität“, betont Gleitsmann. „Wenn jetzt aber Forderungen nach einer Erhöhung der Mindestlöhne erneuert werden, so geht das genau in die falsche Richtung.“ Damit erteilt Martin Gleitsmann Ideen des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB) eine klare Absage.

Infos: www.wko.at