Berufsgenossenschaft BG ETEM: Finanzplanung berücksichtigt Corona

Die Vertreterversammlung der BG ETEM fasste 2020 einige Beschlüsse, die mit dem 15. Dezember 2020 rechtsgültig wurden. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Jahresrechnung 2019, den Haushalt 2021 sowie eine Satzungsänderung.

Beschlüsse der BG ETEM
Die neuen Beschlüsse der BG ETEM betreffen vor allem Jahresrechnung 2019, den Haushalt 2021 und eine Satzungsänderung. - © Bits and Splits – stock.adobe.com

Der von den Mitgliedern der Vertreterversammlung Mitte Dezember 2020 beschlossene Haushaltsplan der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sieht Ausgaben in Höhe von 1,4 Milliarden Euro vor. Im Vergleich zum Vorjahr wächst er lediglich um 0,14 Prozent an, obwohl bei den Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlung oder Verletztengeld Steigerungen im Bereich von vier bis fünf Prozent einkalkuliert sind. " Wir sind uns der schwierigen Lage vieler unserer Mitgliedsbetriebe sehr bewusst", erklärt Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung. "Wir werden alles daran setzen", so Tichi, "einen stabilen Mitgliedsbeitrag im kommenden Jahr zu erreichen – natürlich ohne Abstriche bei den Leistungen für Mitgliedsbetriebe und ihre Beschäftigten."

Der Haushaltplan sieht unter anderem rund 996 Millionen Euro für Rehabilitation und Entschädigung von Verletzten und Erkrankten vor. In die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sollen etwa 138 Millionen Euro investiert werden. Die Mitglieder der Vertreterversammlung nahmen außerdem die Jahresrechnung der BG ETEM für 2019 ab.

Beschlossen wurde auch eine Änderung der Satzung zur Finanzierung der persönlichen Versicherung von Unternehmern. Das Bundesamt für Soziale Sicherung hatte der BG ETEM aufgegeben, nicht mehr die halbe Gefahrklasse, sondern die volle Gefahrklasse zu berechnen. Dies ist bei anderen Berufsgenossenschaften schon seit geraumer Zeit umgesetzt. Die Beitragsanpassung wird in zwei Schritten durchgeführt und ist erstmals für den Beitragseinzug im Jahr 2022 relevant.

Neuer Vorsitzender gewählt

Der langjährige Vorsitzende der Vertreterversammlung auf Arbeitgeberseite, Dr. Heinz-Willi Mölders, schied im Dezember aus der Selbstverwaltung der BG ETEM aus. Zu seinem Nachfolger wählten die Mitglieder der Vertreterversammlung Jobst Kleineberg. Er ist Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Arbeitgeberverbände energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmungen .

Jahresbericht vorgelegt

Zur Vertreterversammlung legte die BG ETEM auch ihren Jahresbericht 2019 vor. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in den Branchen der BG ETEM um 1,2 Prozent auf rund 55.500 Unfälle gesunken ist. Das entspricht einer Unfallquote von 17,9 Unfällen je 1.000 Vollarbeitern. Meldepflichtig ist ein Unfall, wenn er mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit verursacht. 15 Menschen starben bei Arbeitsunfällen. Auf dem Arbeitsweg erlitten im Jahr 2019 rund 13.500 Menschen einen Unfall. Das sind 0,1 Prozent mehr als im Vorjahr. 35 Versicherte der BG ETEM starben im Berufsverkehr.

Über 6.000 Mal wurde der BG ETEM ein Verdacht auf eine Berufskrankheit gemeldet. Gegenüber 2018 ist das eine Zunahme von 0,7 Prozent. Im Jahr 2019 wurde über ca. 6.800 Verdachtsanzeigen entschieden. Der Verdacht bestätigte sich fast 3.800 Mal.

Mehr Zahlen und Statistiken sowie Reportagen über die Branchen der BG ETEM und die Arbeit der Berufsgenossenschaft sind unter http://jahresbericht.bgetem.de zu finden.