Feuer im Textilpflegebetrieb Brandschutz: Mitarbeiter, Inventar und Gebäude schützen

Großbrand in der Wäscherei – das kommt immer wieder vor und zeigt, wie wichtig Brandschutz ist. Ein Feuer kann nicht nur für Inventar und Gebäude, sondern auch für Mitarbeiter gefährlich werden. Daher hat der Gesetzgeber Brandschutzvorschriften erlassen. Welche gesetzlichen Regelungen, Schutzmaßnahmen sowie Versicherungen für den Ernstfall es gibt, lesen Sie hier.

Eine Brandschutzordnung ist eine wichtige Maßnahme, gerade in Textilpflegebetrieben. - © fovito – stock.adobe.com

Jeder zweite Betrieb muss nach einem Großbrand Insolvenz anmelden. Gerade in Textilpflegebetrieben ist die Gefahr groß, dass Feuer ausbricht. Gerhard Wegert, Experte der Nürnberger Versicherung, informiert über Wissenswertes rund um Brandschutz in Betrieben.

Gesetzliche Brandschutzvorschriften

Bereits im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens spielt der vorbeugende und abwehrende Brandschutz eine entscheidende Rolle: Zu den Vorgaben im Bauordnungsrecht können je nach Bauvorhaben beispielsweise eine feuerhemmende oder feuerbeständige Gebäudekonstruktion, der Verzicht auf brennbare Baustoffe, der Einbau von Brandwänden und eine feuerbeständige Abtrennung von Technikräumen gehören.

"Außerdem müssen Unternehmen zahlreiche Vorschriften aus dem Arbeitsschutzrecht, zum Beispiel die Betriebssicherheits- und die Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen", so Wegert. "Sie müssen die Arbeitsstätten so gestalten und betreiben, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleistet ist." Dazu gehört auch der Schutz der Belegschaft vor Brandgefahren. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber zum Beispiel verpflichtet, für Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu sorgen sowie die Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen.

Da die Aufgaben und Anforderungen vielfältig und abhängig vom Unternehmen individuell unterschiedlich sind, empfiehlt der Experte, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Dieser muss dafür eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Weitere Informationen hierzu bietet beispielsweise die Website der VdS Schadenverhütung GmbH unter www.vds.de oder das Druckstück VdS 3111 "Brandschutzbeauftragter", das kostenfrei heruntergeladen werden kann.

Zur besseren Übersicht: Brandschutzordnung

Zu den konkreten Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, gehört beispielsweise das Anbringen von Feuerlösch- und eventuell auch Brandmeldeeinrichtungen an im Notfall schnell erreichbaren Stellen. Wegert empfiehlt, diese von qualifizierten Firmen installieren zu lassen und regelmäßig zu warten und zu prüfen.

Auch praktische Löschübungen für die Brandschutzhelfer, die in Abständen von drei bis fünf Jahren durchzuführen sind, müssen von den Unternehmen eingeplant werden. Notrufnummern sowie Flucht- und Rettungswege sollten allen Mitarbeitern bekannt und deutlich gekennzeichnet sein. Der Experte rät zudem, eine sogenannte Brandschutzordnung für die Belegschaft zu erstellen. Diese fasst alle Regelungen zusammen, die das Verhalten von Personen innerhalb des Betriebs im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden betreffen.

Maßnahmen im Notfall

Grundsätzlich gilt: Jeder Brand muss möglichst frühzeitig der Feuerwehr gemeldet werden. Löschversuche sollten nur in der Brandentstehungsphase durch die Brandschutzhelfer oder den Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden. Ansonsten gilt: Auf eigene Löschversuche unbedingt verzichten, da das Risiko einer Eigengefährdung zu groß ist. Gleichzeitig sind alle im Betrieb Anwesenden über den Brand zu informieren. Oberstes Gebot dabei: Ruhe bewahren, die ausgeschilderten Fluchtwege nutzen und auf keinen Fall mit einem Aufzug fahren, da diese bei einem Brand ausfallen können und im Regelfall nicht vor dem Eindringen tödlicher Rauchgase geschützt sind. "Es ist zudem wichtig, sich mit allen Mitarbeitern an einem festgelegten Sammelplatz zu treffen. So können Betriebe sicherstellen, dass alle in Sicherheit sind", erläutert Wegert.

Welche Absicherung ist möglich?

Trotz aller Brandschutzvorkehrungen lassen sich nicht alle Brandereignisse verhindern: Sach- und Ertragsausfallschäden sind dann die unausweichliche Folge. Eine Inhaltsversicherung sichert im Brandfall das gesamte Betriebsinventar umfassend ab. Für Schäden an der Immobilie selbst bietet die gewerbliche Gebäudeversicherung den passenden Schutz. Prüfen sollte man auch, wer im Schadensfall Ausfälle gegenüber dem Kunden übernimmt, etwa über eine Betriebsausfallversicherung.