Degressive Abschreibung: So wird gerechnet

Im zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde für Unternehmer die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Bei Investitionen ins betriebliche Anlagevermögen in den Jahren 2020 und 2021 haben Unternehmer also die Wahl zwischen der linearen Abschreibung und der neuen degressiven Abschreibung. Hier die Rechenregeln für die degressive Abschreibung.

Degressive Abschreibung
Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde für Unternehmer die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Bei Investitionen ins betriebliche Anlagevermögen in den Jahren 2020 und 2021 haben Unternehmer also die Wahl zwischen der linearen Abschreibung und der neuen degressiven Abschreibung. Hier die Rechenregeln für die degressive Abschreibung. - © barameefotolia – stock.adobe.com

Die degressive Abschreibung beträgt das 2,5fache des linearen Abschreibungssatzes, maximal 25 Prozent der Anschaffungskosten bzw. des Restbuchwerts. Wie sich die degressive Abschreibung im Jahr der Investition und in den Folgejahren auswirkt, verdeutlicht das folgende Beispiel.

Beispiel: Sie erwerben im August 2020 einen neuen Pkw für Ihren Handwerksbetrieb für netto 50.000 Euro (Nutzungsdauer: 6 Jahre). Folge: Sie haben nun die Wahl zwischen der linearen Abschreibung und der degressiven Abschreibung.

Lineare Abschreibung 

Anschaffungskosten 50.000 Euro : Nutzungsdauer 6 Jahre = Jahresabschreibung 8.333 Euro. Da der Kauf jedoch erst im August 2020 stattfand, ist die Jahresabschreibung für 2020 zu reduzieren.

Jahresabschreibung 8.333 Euro x 5/12 = Abschreibungsbetrag 3.472 Euro.

In den Jahren 2021 bis 2025 ziehen Sie als Abschreibung jeweils 8.333 Euro ab. Im Jahr 2026 dann den Restbuchwert von 4.863 Euro.

Degressive Abschreibung 

Abschreibungssatz: 100 Prozent: 6 Jahre Nutzungsdauer = linearer Abschreibungssatz 16,7 Prozent x 2,5 = 41,75 Prozent, maximal aber 25 Prozent.

Jahresabschreibung 2020: Anschaffungskosten 50.000 Euro x 25 Prozent = 12.500 Euro x 5/12 = 5.208 Euro = Restbuchwert Ende 2020: 44.792

Jahresabschreibung 2021: Restbuchwert 44.792 Euro x 25 Prozent = 11.198 Euro