Hauptverband der Sozialversicherungsträger | Beschäftigung älterer Arbeitnehmer - Die wichtigsten Infos zum Bonus-Malus-Modell auf einen Blick"> Hauptverband der Sozialversicherungsträger | Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Die wichtigsten Infos zum Bonus-Malus-Modell auf einen Blick

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer ab 55 Jahren anzuheben. Wird dieses Ziel nicht erreicht, tritt mit 1. Jänner 2018 ein Bonus-Malus-Modell in Kraft.

  • Tipp: Durch die weitere Steigerung des Anteils der über 55-jährigen Beschäftigten in Betrieben bis zum Stichtag 30. Juni 2017 könnte das bereits beschlossene Bonus-Malus-Modell verhindert werden.
  • Betroffene Betriebe: Vom möglichen „Bonus-Malus-neu“ sind lediglich solche Betrieb betroffen, welche durchschnittlich mindestens 25 vollversicherte (freie) Dienstnehmer beschäftigen, ausgenommen Rehabilitationsgeldbezieher und Lehrlinge.
  • Malus: Für Betriebe, deren Anteil an über 55-jährigen Beschäftigten den Branchenschnitt unterschreitet, verdoppelt sich die Ablösungsabgabe bei Beendigung von Dienstverhältnissen von derzeit 121 Euro auf 242 Euro (Wert 2016).
  • Bonus: Betriebe, deren Anteil an über 55-jährigen Beschäftigten den Branchenschnitt erreicht oder übersteigt, erhalten einen
    Bonus in Form einer Senkung der Lohnnebenkosten in Höhe von 0,1 Prozent des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds (auf dann 3,8 Prozent).

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird nach eigenen Angaben über den Anteil der über 55-Jährigen bis zum 30. September eines jeden Jah­res elektronisch informieren. Erstmals erfolgt dies am 30. September 2016:

Wen?

  • Alle Betriebe mit durchschnittlich mehr als 25 Dienstnehmern ­ohne Lehrlinge und Rehabilitationsgeldbezieher.
  • Gesetzliche Interessenvertretungen der Dienstgeber (Wirtschaftskammer Österreich) und der Dienstnehmer (Bundesarbeitskammer).

Worüber? Über den Anteil der über 55-Jährigen Beschäftigten, als ...

  • Gesamtquote (für alle Dienstgeber mit im Durchschnitt mehr als 25 Dienstnehmern).
  • Branchenquote nach ÖNACE-2-Steller.
  • Dienstgeberquoten (für jeden einzelnen Dienstgeber gesondert). Jeder Dienstgeber wird bis 30. September 2016 darüber informiert sein, ob er die jeweilige Branchenquote unter- oder überschreitet.

Rechtsfolgen?

Der Hauptverband wird erstmals ab 30. September 2016 die betroffenen Betriebe über die Rechtsfolgen des neuen Bonus-Malus-Systems informieren (doppelte Auflösungsabgabe bei Unterschreiten der Branchenquote des Vorjahres oder Senkung des DG-Beitrages zum FLAF um 0,1 Prozent bei Erreichen bzw. Überschreiten der Branchenquote des Vorjahres).

Förderungen?

Der Arbeitsmarktservice bietet Beihilfen und Förderungen für die Einstellung arbeitsloser Älterer und für die Weiterbildung beschäftigter älterer Dienstnehmer an:

Bei der Einstellung älterer Arbeitsloser gibt es über die „AMS Eingliederungsbeihilfe“ und die „AMS Beschäftigungsinitiative 50+“ großzügige Zuschüsse zu den Lohnkosten und den Lohnnebenkosten. Je nach Region und Einzelfall sind unterschiedliche Fördersätze und Förderdauern möglich.

Einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten für ältere Arbeitnehmer in Höhe von 50 Prozent der Kurskosten bietet die Qualifizierungsförderung Beschäftigter des AMS. Hierfür können Sie sich an die jeweilige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice
wenden.

Beratung?

Bei Fragen zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer können Sie sich an die sozialpolitische Abteilung der jeweiligen Landeskammer wenden.

Hier erhalten alle Dienstgeber, die die Branchenquote unterschreiten, Informationen über die Erhöhung der Dienstgeberquote. Die Sozialpartnerwebsite „www.arbeitundalter.at“ bietet außerdem Onlineinformationen und konkrete Handlungstipps zur Umsetzung von altersgerechtem Arbeiten im Betrieb. Die „AMS-Impulsberatung“ für Betriebe berät darüber hinaus Unternehmen zu Themen des alternsgerechten Arbeitens und der Weiterbildung der Beschäftigten. Diese Beratung ist kostenfrei. Nähere Informationen dazu erteilt die jeweilige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice.

Zudem unterstützt die „fit2work“-Betriebsberatung Unternehmen bei der Förderung der Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeiter. Nähere Informationen hierzu gibt es auch online.

Infos: www.hauptverband.at, www.arbeitundalter.at, www.fit2work.at