EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Die WKÖ hilft bei der Umsetzung

Wer die Datenschutz-Grundverordnung nicht bis zum 25. Mai 2018 umsetzt, muss mit Geldstragen rechnen. Die WKÖ bietet Hilfestellungen für die richtige Umsetzung. Foto: stock.adobe.com – Trueffelpix - © stock.adobe.com - Trueffelpix

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft, wie die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) berichtet. Bis dahin müssen alle Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden, heißt es weiter. Ansonsten drohen ab diesem Zeitpunkt Geldstrafen. Die DSGVO ist laut WKÖ zwar als EU-Verordnung in jedem EU-Mitgliedstaat unmittelbar anwendbar, sie enthält jedoch zahlreiche Öffnungsklauseln und lässt dem nationalen Gesetzgeber gewisse Spielräume. Zur Durchführung dieser Öffnungsklauseln wurde in Österreich das „Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018“, eine Novelle des DSG 2000 (künftig: DSG), beschlossen.

Um die Umsetzung des DSGVO zu erleichtern, bietet die WKÖ mehrere Hilfsmittel:

Zwei Online-Ratgeber (DSGVO allgemein und Informationsverpflichtungen) bieten

  • einen Check, ob die Datenverarbeitung dem neuen Recht entspricht,
  • maßgeschneiderte rechtliche Informationen für jede Datenverarbeitung und Musterdokumente zum Download,
  • einen raschen und einfachen Überblick über Informationsverpflichtungen und passende Textbausteine für die Datenschutzerklärung,
  • Kontaktdaten für persönliche Beratung.

Informationsdokumente geben einen Überblick inklusive Zeitplan zum neuen Datenschutz und Infos zu

  • Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters,
  • Betroffenenrechten,
  • Voraussetzungen und Prüfschritte für die Datenschutz-Folgenabschätzung,
  • Datensicherheitsmaßnahmen,
  • zusätzlichen Sonderthemen wie z.B. Auswirkungen auf Websites und Webshops.

Checklisten unterstützen bei

  • Status quo- und Anpassungsbedarfs­erhebung,
  • Erstellung eines Maßnahmenplans zur Anpassung an die neue Rechts­lage,
  • Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung.

Musterdokumente und -verträge ­stehen zur Verfügung zu

  • Vereinbarung über Auftragsverarbeitung,
  • Verarbeitungsverzeichnis und Anwendungsbeispiele für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter,
  • Schreiben zur Auskunftserteilung,
  • Meldung an Aufsichtsbehörde bei Verlust der Kontrolle über Daten,
  • Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person.

Eine Broschüre mit Detailinformationen zum DSGVO finden Interessierte im WKÖ-Webshop.

www.wko.at/datenschutzservice