Geiger Einheitlicher Datenbestand

In der Berliner Filiale der TopClean Textilpflege hat Geiger ein Kassensystem installiert, bei dem die Benutzeroberfläche frei gestaltet werden kann. Foto: Geiger - © Geiger

3 Viele Reinigungsbetriebe beschäftigten sich 2016 mit dem Thema Fiskalsystem oder haben sich gleich ein neues Kassensystem angeschafft. Nachdem nun der Stichtag 1. Januar 2017 vorüber ist, stellt sich die Frage, ob man lediglich mit dem Aktivieren des Fiskaljournals alles erledigt hat oder was es mit den Pressemitteilungen auf sich hat, die vor Weihnachten durch die Medien gegangen sind. Wurde das Thema zurückgezogen? Eine Verunsicherung ist vielerorts noch zu spüren.

Florian Bogner, Geschäftsführer der Kassensysteme Geiger, ein Registrierkassenfachgeschäft aus Murnau und München, stellt klar: „Das BMF-Schreiben, welches die Änderungen zum 1. Januar 2017 definiert hat, hat weiterhin seine Gültigkeit. Die Pressemitteilungen und die neuen Stichtage 2020 und 2022 kommen von einem neuen Gesetz, welches eine Sicherheitseinrichtung in den Kassen vorschreibt. Die Details sind aktuell in Klärung.“ Bogner ist neben seiner Funktion als Geschäftsführer auch Landesvertreter Bayern beim Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik, wodurch er immer über aktuelle Änderungen informiert sei.

Insgesamt bleibt laut Unternehmen jedoch festzustellen, dass die Umrüstung trotz bestehender Anforderung noch nicht abgeschlossen ist. Viele Betriebe in Deutschland führen weiterhin noch nicht das Fiskaljournal. Dies stellt einen formalen Mangel in einer Betriebsführung dar und kann zur Schätzung führen, so Geiger. „Wir empfehlen weiterhin, das Thema sofort anzugehen. Man darf die Folgen nicht unterschätzen und die Prüfer der Finanzämter sind verstärkt zu diesen Themen unterwegs.“

Aber auch für Betriebe, die rechtzeitig agiert haben, sollte das Thema nicht ad acta gelegt werden. „Wir raten jedem Betrieb, die Datensicherungen regelmäßig auf Vollständigkeit zu überprüfen und die Daten durch eine Kopie auf einem zweiten Medium zu speichern. Es muss von jedem Tagesabschluss eine Fiskaljournal-Datei vorhanden sein“, erklärt Florian Bogner.

Geiger hat 2016 u.a. den Textilfachbetrieb TopClean Textilpflege aus Berlin mit neuen Kassensystemen ausgestattet. Geschäftsführer Lutz Conradts setzte in den 21 Filialen auf die Vectron POS Touch. Die Registrierkasse ist laut Unternehmen dank moderner Elektronik leistungsfähig. Sie gibt es in verschiedenen Ausführungen, wenn z.B. nur wenig Platz zur Verfügung steht. Die Bedienung sei einfach, die Benutzeroberfläche ist nach Unternehmensangaben frei gestaltbar. Auch die individuellen Wünsche der TopClean Textilpflege konnte nach Absprache mit Geiger umgesetzt werden. Der zur Kasse gehörende Drucker soll ein spezielles Papier beinhalten, welches beim Waschen nicht ausbleicht, sodass  die Daten weiterhin gut lesbar sind. Darüber hinaus seien Abholnummer, Abholzeit, Anzahlungen und Rabatte ersichtlich. Alle Vectron-Produkte können laut Geiger über die Software Vectron Commander an das Büro angebunden werden. Die Software könne die Zentrale mit allen Filialkassen verbinden und diene der Datenpflege, automatisierten Datenübertragung sowie Auswertung der Umsatzdaten der Filialen. Das System soll umfassende Informationen bei minimalen Aufwand bieten. Änderungen an den Artikeldaten werden am Zentral-PC erfasst und können laut Geiger an eine einzelne Kasse, aber auch an jede beliebige Kassengruppe, übertragen werden. Auf diese Weise ist laut Unternehmen ein einheitlicher Datenbestand aller Kassensysteme sichergestellt. Über den Dienstleister BonVito sei die Einbeziehung eines Kundenbindungsprogrammes mit Karten, Stempelheften oder Gutscheinen möglich.

„Der Vectron Commander ist für die Buchhaltung und auch speziell für das Fiskaljournal ein unabdingbares Instrument“, erklärt Bogner. Alle Umsatzdaten und sensiblen Fiskaldaten seien zentral gespeichert und die Datensicherung könne somit ab 2017 besser sichergestellt werden. Geiger weist darauf hin, dass eventuell verloren gegangene Daten bei einer Betriebsprüfung nicht mehr zurückgeholt werden können.

Infos: www.kassensysteme-geiger.de