Steuertipp Einspruchsfrist gegen Steuerbescheid versäumt? Neue Chance auf Erfolg

Hat das Finanzamt den Einspruch gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid abgelehnt, da die einmonatige Einspruchsfrist überschritten wurde? Ein aktuelles Urteil könnte dafür sorgen, dass der Einspruch nun doch noch bearbeitet werden muss.

Normalerweise haben Sie einen Monat nach Bekanntgabe eines Steuerbescheids Zeit, um Einspruch einzulegen. Versäumen Sie diese Frist, gibt es noch ein paar Änderungsvorschriften. Greifen diese Änderungsvorschriften jedoch nicht, können Sie auf ein Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein zurückgreifen (Urteil v. 21.6.2017, Az. 5 K 7/16).

Hier haben die Richter entschieden, dass sich die Einspruchsfrist auf ein ganzes Jahr verlängert, wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung im Kleingedruckten des Steuerbescheids nicht steht, dass der Einspruch schriftlich oder "elektronisch" einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären ist. Fehlt das Wörtchen "elektronisch", haben Sie die Chance, dass das Finanzamt Ihren Einspruch doch noch bearbeitet.

Beispiel: Sie haben gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt, leider jedoch drei Wochen zu spät. Das Finanzamt hat die Bearbeitung des Einspruchs daher abgelehnt. Steht in der Rechtsbehelfsbelehrung nichts von "elektronisch", muss das Finanzamt den Einspruch bearbeiten, sofern dieser innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe eingelegt wird.