Verdächtig hohe Steuer Einsprüche gegen Steuerbescheide lohnen sich

Erhält ein Steuerzahler seinen Steuerbescheid und die festgesetzte Steuer kommt ihm verdächtig hoch vor, sollte er zweigleisig fahren. Der erste Weg führt zum Steuerberater, der die Steuererklärung erstellt hat. Hat dieser wegen Arbeitsüberlastung oder Urlaub gerade keine Zeit, hilft nur noch ein Einspruch.

Einspruch sollte auch derjenige einlegen, der steuerlich nicht beraten ist und Zweifel an der Richtigkeit seines Steuerbescheids hat.

Doch keine Angst, kein Steuerzahler muss sich wegen des Einspruchs ein besonderes Steuerwissen aneignen. Es genügt, wenn dem Finanzamt einen Zweizeiler mit folgendem Wortlaut geschickt wird:

"Hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid vom …. Einspruch ein (Steuernummer ......). Die Begründung reiche ich zeitnah nach."

Einspruchsquote erfolgreich 

Mit dieser einfachen Aktion erreichen Steuerzahler, dass Fehler im Steuerbescheid anschließend problemlos ausgebügelt werden können. Eine Statistik des Bundesfinanzministeriums macht hier Mut. Jedes Jahr bekommen rund 65 Prozent der Steuerzahler im Einspruchsverfahren Recht.

Steuerzahler sollten also keine Scheu zeigen und bei Zweifeln lieber Einspruch gegen fragliche Steuerfestsetzungen einlegen. Stellt sich später heraus, dass der Bescheid doch keinen Fehler aufweist, kann der Einspruch immer noch zurückgenommen werden.

Das Einspruchsverfahren ist übrigens kostenlos. Sie müssen also kein Gebühren für die Bearbeitung Ihres Einspruchs ans Finanzamt zahlen. Übrigens: Selbst wenn gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt wird, muss die festgesetzte Steuer erst einmal fristgemäß überwiesen werden. Wer nicht pünktlich bezahlt, riskiert Säumniszuschläge von einem Prozent der ausstehenden Steuern pro Monat.

Praxistipp: Seit Ende Dezember 2015 besteht auch die Möglichkeit, über ELSTER elektronisch einen Einspruch ans Finanzamt zu übermitteln. Infos dazu finden Sie unter www.elsteronline.de .