Grundsatzurteil zu Wettbewerbsverstoß Einzigartigkeit der RAL-Gütezeichen für die Textilpflegebranche bestätigt

Ein Textilservice-Unternehmen hatte über ein Hygiene-Zertifikat auf seiner Webseite damit geworben, dass der Umfang seiner angebotenen mikrobiologisch-hygienischen Untersuchungen analog der Gütesicherung der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege erfolge. Das Oberlandesgericht Koblenz sah darin einen klaren Fall von Wettbewerbsverstoß.

Die Gütegemeinschaft hatte das Verhalten des Textilservice-Unternehmens wettbewerbsrechtlich abgemahnt, was die abgemahnte Wäscherei nicht akzeptierte. Letztlich musste das Oberlandesgericht Koblenz in dieser Sache entscheiden. Ludger von Schoenebeck, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege, verweist auf explizite RAL-Vorgaben: „Die Gütegemeinschaft ist aufgrund der RAL-Vorgaben verpflichtet, gegen jeglichen Missbrauch von Gütezeichen vorzugehen. Damit soll eine Schwächung der einzigartigen Stellung von Gütezeichen verhindert werden. Im vorliegenden Fall wurden die Leistungen der beklagten Wäscherei als gleichwertige Alternative zu den Leistungen der Mitgliedsbetrieben der Gütegemeinschaft dargestellt – mit dem Ziel der Rufausnutzung der renommierten RAL-Gütezeichen in unlauterer und damit wettbewerbswidriger Weise.“

Oberlandesgericht sieht Gefahr eines Imagetransfers

Das Gericht kam zu der gleichen Ansicht und sah die Gefahr des Imagetransfers, den sowohl gewerbliche Kunden als auch Privatkunden des beklagten Unternehmens assoziieren könnten. Zudem könne man dem veröffentlichten Dokument nicht entnehmen, welche Prüfungen im Einzelnen erfolgt seien. Man könne also nicht nachvollziehen, ob diese tatsächlich mit denen der Prüfbestimmungen der RAL-Gütezeichen identisch sind.

Das System der RAL Gütesicherung enthält laut Gütegemeinschaft Alleinstellungsmerkmale, die es von allen anderen Kennzeichnungen europaweit grundlegend unterscheidet. Dabei stelle RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung die Objektivität und Neutralität der Güte- und Prüfbestimmungen sicher und die Gütegemeinschaften sorgten für deren strikte Einhaltung. Die strengen Vorschriften des RAL-Gütezeichens gewährleisteten, dass einschlägige deutsche Verordnungen, Normen und Gesetze eingehalten und Änderungen umgehend in den Vorgabenkatalog umgesetzt werden.

RAL-Gütezeichen nur an lückenlos überwachte Betriebe

RAL-Gütezeichen werden nur an Betriebe verliehen, bei denen die Einhaltung dieser Vorgaben durch eine lückenlose Überwachung der Prozesse und Produkte durch die Hohenstein Institute erfolgt.