Austrian Energy Agency Energieeffizienz wirkt, Vorgaben übertroffen

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    Die Vorgaben zur Energieeffizienz wurden in Österreich übertroffen. Quelle: Austrian Energy Agency, Grafik: RWT
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    Die meisten individuellen Maßnahmen wurden 2015 im Bereich der industriellen Prozesse getroffen. Quelle: Austrian Energy Agency, Grafik: RWT

3 Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner zieht eine positive Zwischenbilanz zum Energieeffizienzgesetz. „Das neue System hat sich bewährt. Energielieferanten und Unternehmen haben die gesetzlichen Vorgaben bisher übertroffen. Trotz der derzeit niedrigen Marktpreise bleibt der effiziente Einsatz von Energie ein wichtiger Faktor für die Energiewende“, sagt Mitterlehner. „Österreich kann damit sowohl die Umsetzung des gesetzlichen Rahmens gemäß der EU-Energieeffizienzrichtlinie als auch die Realisierung von Energieeinsparungen durch Maßnahmen in der Praxis für sich verbuchen“, sagt Peter Traupmann, Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur. „Energieeffizienz macht unabhängiger von Importen, stärkt die Versorgungssicherheit und verringert die Energiekosten für Wirtschaft und Konsumenten“, betont Mitterlehner. Die Bilanz zum Energieeffizienzgesetz in Zahlen:

  • 10.882 Meldungen von Energieeffizienzmaßnahmen.
  • Energiesparziel übererfüllt: 9,59 Petajoule (PJ) wurden durch Verpflichtete gemeldet, Vorgabe waren 5,51 PJ.
  • Auch die Haushaltsquote der Energieeffizienzmaßnahme wurde um das 2,5-fache übertroffen: 5,44 PJ Energieeffizienzmaßnahmen gemeldet, Vorgabe waren 2,20 PJ.

Mit Ablauf der Frist am 14. Feber 2016 mussten die Energielieferanten erstmals ihre Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6 Prozent ihres Vorjahresabsatzes melden. Darüber hinaus gab es die Möglichkeit für Unternehmen, freiwillig Maßnahmen zu melden, die im Anschluss von verpflichteten Energielieferanten erworben werden können, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Auf Basis der EU-Vorgaben und des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) müssen die Energieversorger bei ihren Kunden und bei sich selbst darauf hinwirken, dass die Input-Output-Relation verbessert wird. Sie können trotzdem mehr Strom oder Gas verkaufen, sollen aber verstärkt Aktionen setzen, die zu einem effizienteren Einsatz von Energie führen. „Die Lieferanten haben das dafür nötige Know-how. Als Servicedienstleister können sie eine stärkere Kundenbindung aufbauen“, sagt Mitterlehner.

Energiesparziel übererfüllt

Durch die gesetzlich vorgesehenen Instrumente der verallgemeinerten Methoden und Möglichkeiten für die Meldung individueller Maßnahmen gab es ausreichend Anreize, damit Energielieferanten und Unternehmen ihre Möglichkeiten im Sinne des EEffG nutzen können. Mit gemeldeten Maßnahmen im Umfang von 9,59 PJ für das Verpflichtungsjahr 2015 haben die Energielieferanten ihre Verpflichtung von in Summe 5,51 PJ im ersten Jahr der Meldepflicht 1,7-fach erfüllt. Das entspricht einem Wert von 1,04 Prozent statt des gesetzlich festgelegten Zielwerts von 0,6 Prozent. Der verpflichtend vorgeschriebene Anteil von 40 Prozent an Energieeffizienzmaßnahmen im Haushaltsbereich war im Vorfeld als hoch und herausfordernd diskutiert worden. Mit 5,44 PJ übersteigen die entsprechenden Meldungen die notwendigen 2,20 PJ um das Zweieinhalbfache. Dazu haben Unternehmen freiwillig Maßnahmen im Ausmaß von 11,15 PJ gemeldet und damit das Potential aufgezeigt, das im Energieeffizienzbereich vorhanden ist. Die Energielieferanten oberhalb der Absatzschwelle von 25 GWh im Vorjahr haben 9.814 Meldungen an Energieeffizienzmaßnahmen abgegeben. Weitere 1.068 Meldungen wurden als freiwillige Maßnahmen durch Unternehmen in die Datenbank eingetragen und können in den Folgejahren an Energielieferanten übertragen werden.

Hohe Akzeptanz des Methodenkatalogs

Derzeit sind mehr als 100 mögliche Methoden und Möglichkeiten vorgesehen, die Energielieferanten und Unternehmen nutzen können, z.B. Gerätetauschaktionen, Stromsparpakete, Heizungsoptimierung, LED-Lampen-Aktionen, Einsatz von Standby-Killern, Energieberatung etc. Zu 53 Prozent stammen die Maßnahmen der verpflichteten Energielieferanten aus sogenannten verallgemeinerten Methoden, die in einem Katalog im Anhang des EEffG als vordefinierte Schemata zur Verfügung stehen. Mit 47 Prozent an Maßnahmen durch individuelle Instrumente des Gesetzes zeigt sich die Breite der vorgesehenen Möglichkeiten. Bei den individuellen Bewertungen sind die gemeldeten Kategorien den Schwerpunkten Gebäude­sanierung, Industrieanlagen, Beleuchtung in Unternehmen, Fernwärme, Wärmerückgewinnung, Dampferzeugung und Heizkessel zugeordnet.

Fazit der Monitoringstelle: Die im Wege der gesetzlich vorgeschriebenen Vergabe an die Österreichische Energieagentur übertragene Wahrnehmung als nationale Energieeffizienzmonitoringstelle ist gelungen. Viele Einrichtungen des e-Governments wurden im Sinne der Synergien genutzt und die Zusammenarbeit von Behörden, Interessenvertretungen und Monitoringstelle bewährt sich.

Infos: www.energyagency.at, www.bmwfw.gv.at