Steuertipp Fehlende Steuer-Identifikationsnummer einfacher zu beantragen

Damit das Finanzamt die Lohnsteuer von Arbeitnehmern korrekt erfassen kann, braucht es die Steuer-Identifikationsnummern. Mitte Januar hat das Bundeszentralamt für Steuern eine neue Möglichkeit geschaffen, die persönliche Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen.

Fehlende Steuer-Identifikationsnummer einfacher beantragen
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Stellen Sie eine neue Mitarbeiterin, einen neuen Mitarbeiter oder einen Auszubildenden ein, brauchen Sie dessen persönliche Steuer-Identifikationsnummer. Nur damit erhalten Sie die notwendigen lohnsteuerlichen Informationen (sog. ELStAM = elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale), um die monatliche Lohnsteuer für das Bruttogehalt korrekt ermitteln und ans Finanzamt abführen zu können.

Was tun, wenn die Steuer-Identifikationsnummer fehlt?

In vielen Fällen wissen die Mitarbeiter gar nicht, dass sie eine Steuer-Identifikationsnummer haben. Hier zwei Möglichkeiten, wie diese Mitarbeiter an die gewünschte Steuer-ID kommen können:

  • Blick in den Steuerbescheid: Hat ein Mitarbeiter in den letzten Jahren eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, findet man die Steuer-Identifikationsnummer im Steuerbescheid auf Seite 1 oben links unter der Steuernummer.
  • Vereinfachter Antrag auf Übermittlung: Ist kein Steuerbescheid vorhanden oder gerade nicht auffindbar, gibt es seit 24. Januar 2022 eine einfache Möglichkeit, die erneute Übermittlung der Steuer-ID zu beantragen. Und zwar Online.

Steuertipp bei fehlender Steuer-Identifikationsnummer

Am 24. Januar 2022 hat das Bundeszentralamt für Steuern die virtuelle  Onlineauskunft (ViolA) um eine neue Funktion erweitert. Im Chat lässt sich mit einem virtuellen Assistenten die erneute Übermittlung der Steuer-Identifikationsnummer beantragen. Die Übermittlung erfolgt auf dem Postweg. Zur virtuellen Onlineauskunft.