Steuertipp Freiwillige Steuererklärung lohnt sich in der Regel

Das statistische Bundesamt hat eine interessante Statistik zur Einkommensteuererklärung 2017 veröffentlicht. Sie verdeutlicht einmal mehr, dass es absolut Sinn macht, freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, selbst wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist. In Statistik geht es um Steuerzahler, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (= Arbeitnehmer mit Arbeitslohn, der dem Lohnsteuerabzug unterliegt) erzielt haben.

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Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich in der Regel für Angestellte. - © Pixelot

2017 erzielten 25,9 Millionen Arbeitnehmer Arbeitslohn

Im Steuerjahr 2017 erzielten 25,9 Millionen Steuerzahler ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. 14 Millionen dieser Steuerzahler reichten eine Steuererklärung beim Finanzamt ein. Von diesen 14 Millionen freuten sich am Ende 12,3 Millionen Steuerzahler über eine Steuererstattung von durchschnittlich 1.053 Euro.

Das bedeutet im Klartext: Für das Steuerjahr 2017 haben rund 12 Millionen Arbeitnehmer noch keine freiwillige Erklärung eingereicht, obwohl eine Steuererstattung fast vorprogrammiert erscheint.

Steuertipp:

Für das Steuerjahr 2017 ist es übrigens noch nicht zu spät. Wer freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreicht, hat dafür nach Ablauf des Steuerjahrs vier Jahre Zeit, eine Erklärung abzugeben. Geht die Erklärung nur einen Tag zu spät ein, wird sich nicht mehr bearbeitet und die Steuererstattung ist verloren. Für das Steuerjahr 2017 kann die Steuererklärung also bis spätestens 31. Dezember 2021 beim Finanzamt abgegeben werden.