WKÖ und „familienhafte Mitarbeit“ Freude über Erleichterungen für Betriebe

3 Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die im Parlament erzielte Einigung zur „familienhaften Mitarbeit“. Damit wird es Familienangehörigen erleichtert, bei Arbeitsspitzen den Familienbetrieb zu unterstützen.

„In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme, wenn in Betrieben Familienmitglieder kurzfristig zur Abdeckung von Spitzen eingesprungen sind – etwa wenn in Gastronomie- und Tourismusbetrieben unerwartet ein Reisebus vor der Tür stand. Die Familienmitglieder wurden dann von den Behörden als Dienstnehmer eingestuft. Das hatte oft unverhältnismäßige bürokratische und finanzielle Konsequenzen für den Betrieb. Mit der heute erzielten Einigung haben wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Rechtssicherheit und Entbürokratisierung gemacht“, betont Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit der WKÖ.

Angehörigenkreis wird erweitert

Während bisher nur bei Partnern, Kindern und (eingeschränkt auch) Eltern von einer „familienhaften Mitarbeit“ und somit keinem Dienstverhältnis ausgegangen wurde, wird nun der Angehörigenkreis erweitert: Künftig gilt zusätzlich bei Eltern, Großeltern und Geschwistern die Annahme, dass bei einer kurzfristigen, unentgeltlichen Aushilfe kein Dienstverhältnis vorliegt. Voraussetzung dafür ist, dass diese Familienmitglieder entweder bereits eine Pension oder Vergleichbares beziehen, sich in Ausbildung befinden oder selbst einer voll versicherten Tätigkeit nachgehen.

Aufwandsentschädigungen sind kein Entgelt

Darüber hinaus ist nun festgehalten, dass freie oder verbilligte Mahlzeiten, Aufwandsentschädigungen, geringfügige Zuwendungen und geringfügige Trinkgelder (bis zu rund 30 Euro) kein Entgelt darstellen (siehe Kasten „Familienhafte Mitarbeit“). „Mit anderen Worten, in solchen Fällen ist nicht automatisch von einem Dienstverhältnis auszugehen. Österreichs Wirtschaft ist von kleinen und mittelständischen Familienbetrieben geprägt. Ein wesentliches Standbein unserer Unternehmen ist dabei die familiäre Aushilfe im Bedarfsfall. Besonders erfreulich ist, dass die Einigung noch vor Beginn der Sommersaison erreicht werden konnte“, so Gleitsmann abschließend.

Infos: www.wko.at