Investitionsabzugsbetrag Geplante Investition: So sparen Sie Steuern

Textilpflegebetriebe, die die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG erfüllen, können für geplante Investitionen in ihren Betrieb 40 Prozent der voraussichtlichen Kosten vom Gewinn abziehen. Wird allerdings nicht innerhalb von drei Jahren investiert, kippt das Finanzamt rückwirkend den Steuerbescheid und fordert bisher gesparte Steuern nach. Doch ein Urteil macht Hoffnung, dass diese Steuernachzahlung auf null Euro reduziert werden dürfen.

Das Finanzgericht Sachsen erlaubte es einem Unternehmer nämlich, dass er für ein anderes Wirtschaftsgut, dass bereits gekauft wurde, einen Investitionsabzugsbetrag nachzuschieben (FG Sachsen, Urteil v. 15.7.2014, Az. 6 K 824/14).

Einspruch vorsorglich einlegen 

Beispiel: Handwerkerin Maier zog vom Gewinn 2010 einen Investitionsabzugsbetrag von 10.000 Euro für den geplanten Kauf einer Maschine ab (voraussichtliche Anschaffungskosten 25.000 Euro x 40%). Als dem Finanzamt bekannt wurde, dass die Investition nicht bis Ende 2013 realisiert wurde, änderte es den Steuerbescheid 2010, erhöhte das zu versteuernde Einkommen um 10.000 Euro und forderte Steuern nach.

Handwerkerin Maier legte gegen diesen geänderten Steuerbescheid jedoch Einspruch ein und beantragte den Abzug eines Investitionsabzugsbetrag für ein im Jahr 2013 gekaufte Nutzfahrzeug mit einem Kaufpreis von 25.000 Euro. Die Richter des Finanzgerichts Sachsen stimmten zu, so dass die Steuernachzahlung für 2010 null Euro betrug.

So rechnen die Finanzämter So rechnet das Finanzgericht Sachsen
Erhöhung des zu versteuernden Einkommens + 10.000 Euro + 10.000 Euro
Minderung des Einkommens wegen nachträglich gemeldeten Investitionsabzugsbetrag - Euro -10.000 Euro
Erhöhung des zu versteuernden Einkommens 2010 + 10.000 Euro 0 Euro
Steuernachzahlungen ja Nein

Praxistipp: Es wurde zwar die Revision zum Bundesfinanzhof nicht zugelassen. Es ist jedoch zu erwarten, dass das unterlegene Finanzamt mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil vorgehen wird. Gegen nachteilige Änderungsbescheide hilft deshalb vorerst nur ein Einspruch .