Zertifizierungpflicht für jeden Schritt Global Organic Textile Standard erwirkt Urteil gegen Textildrucker

Das Oberlandesgericht Stuttgart urteilte am 18. Februar 2019: Jeder Verarbeitungsschritt ist nach den Global Organic Textile Standard (GOTS)-Kriterien zertifizierungspflichtig. Das musste ein Textildrucker erfahren, der mit dem Siegel geworben hatte.

Der Global Organic Textile Standard wurde in einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart am 18. Februar 2019 gestärkt - mit Konsequenzen für jegliche Werbemaßnahmen mit dem GOTS-Logo oder dem Namen.

Gegenstand der Berufungsentscheidung war, dass ein Textildrucker GOTS-zertifizierte T-Shirts einkaufte und anschließend bedruckte. Die Druckerei selbst war jedoch nicht GOTS-zertifiziert. Nach den GOTS-Standardkriterien ist jeder Verarbeitungsschritt zertifizierungspflichtig um u.a. giftige oder krebserregende Stoffe auszuschließen. Beworben wurde das bedruckte T-Shirt als GOTS-zertifiziertes Endprodukt, woraufhin die Global Standard gemeinnützige GmbH als Standardgeber des GOTS klagte.

Was ist GOTS?

GOTS ist als weltweiter Standard für die gesamte Verarbeitung (vom Nachernteverfahren über Spinnen, Stricken, Weben, Färben, Ausrüsten und Konfektion) von Bekleidung und Heimtextilien aus Biofasern (wie Bio-Baumwolle und Bio-Wolle) anerkannt.
Er definiert umwelttechnische Anforderungen und fordert gleichzeitig die Einhaltung von Sozialkriterien. Zentrale Bestimmungen beinhalten das Verbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), von hochgefährlichen Chemikalien (wie krebserregende Azofarbstoffe und Formaldehyd) sowie Kinderarbeit, und die Anforderung nach strikten Abwasserbehandlungspraktiken und sozialverantwortlichem Management.

Zur Begründung wiesen die Richter ausdrücklich darauf hin, dass die Marke GOTS als Gütezeichen angesehen wird. Die Verbraucher müssen sich auf die Einhaltung der strengen Anforderungen des Standards verlassen können. Durch das Bedrucken bestünde die Gefahr, dass die Textilien hinterher nicht mehr den ökologischen Vorgaben des GOTS entsprächen. Das Ansehen des GOTS könne so durch die (nicht zertifizierte) Weiterverarbeitung geschwächt oder anderweitig beschädigt werden und diese stelle deshalb eine rechtsverletzende Handlung dar.

Auch allgemeine Erklärungen über GOTS auf der Webseite des Beklagten änderten daran nichts, da dem Verbraucher der falsche Eindruck vermittelt würde, dass es sich um rechtmäßig zertifizierte Produkte handele, so die Richter.

„Dieses Urteil ist bahnbrechend. Die Richter würdigen damit das Qualitätsversprechen eines GOTS-Produkts, über die ganze Kette zertifiziert zu sein. Das schützt die Verbraucher und auch die Unternehmen, die richtig handeln indem sie sich zertifizieren lassen“ sagt Claudia Kersten, GOTS Managing Director.