Blick ins Jahr 2021 Höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld und mehr

Der Gesetzgeber beschäftigt sich bereits heute mit den Steueränderungen 2021. Im Entwurf des Zweiten Familienentlastungsgesetzes und im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 findet sich ein kleiner Vorgeschmack.

Blick ins Jahr 2021
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Grundfreibetrag 

  Der Grundfreibetrag, bis zu dem das zu versteuernde Einkommen eines Steuerzahlers steuerfrei bleibt, klettert von bisher 9.408 Euro auf stolze 9.696 Euro im Jahr 2021. Bei Zusammenveranlagten bleibt der der doppelte Betrag unbesteuert, also 19.392 Euro.

Kindergeld 

  2021 wird es mehr Kindergeld für Eltern geben. Für das erste und zweite Kind winkt dann ein Kindergeld von jeweils 219 Euro, für das dritte Kind sind es 225 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro.

Kinderfreibetrag 

 Nicht nur das Kindergeld steigt 2021, sondern auch der steuerliche Kinderfreibetrag für Besserverdiener erhöht sich. Eltern, die 2020 noch einen Kinderfreibetrag von 7.812 Euro abziehen dürfen, profitieren 2021 von einem Abzugsbetrag von immerhin 8.383 Euro.

Entlastungsbetrag 

 Der Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende beträgt seit 2020 4.008 Euro. Dass soll wegen der Corona-Krise auch 2021 noch so bleiben.

Steuertipp: Veröffentlicht wurde übrigens auch schon der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020, der zahlreiche Steueränderungen für das Steuerjahr 2021 vorsieht. In diesem Entwurf sind weitreichende Vergünstigungen für Unternehmer zum Investitionsabzugsbetrag enthalten. Wir informieren Sie darüber, wenn klar ist, ob diese Vergünstigungen tatsächlich wie geplant, kommen werden.