Persönliche Schutzausrüstung In der Anschaffung Acht geben

Für Arbeitsschutz und persönliche Schutzausrüstung (PSA) gelten klare Vorgaben vom Gesetzgeber. In den Betrieben gibt es aber oft zu wenig Personal, zu wenig Zeit und keine Spezialisten für das betriebsfremde Thema. Welche Schritte sind also für einen reibungslosen Ablauf in der Praxis zu beachten?

Bei der Anschaffung von Sicherheitsbekleidung gilt es, einige Vorgaben zu berücksichtigen. Foto: DBL - © DBL

3 RWTextilservice hat mit Alexander Neuzerling zum Thema Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gesprochen. Neuzerling ist Verkaufsleiter der Itex Gaebler-Industrie Textilpflege GmbH, einem Vertragswerk des textilen Mietdienstleisters DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH.

RWTextilservice: Welche Aufgabe hat der Betriebsinhaber bei der Ausstattung seiner Mitarbeiter mit PSA?

Alexander Neuzerling: Der Betriebsinhaber trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – dazu gehört auch die normgerechte Schutzbekleidung – muss immer dann getragen werden, wenn dies die Gefährdungsbeurteilung für einen bestimmten Arbeitsplatz vorsieht, z.B. bei Schweißarbeiten. Der Unternehmer muss darauf achten, dass in seinem Betrieb alle geltenden Bestimmungen eingehalten werden und alle Mitarbeiter ihre Tätigkeiten gefahrlos ausüben können. Demnach hat er auch für die Ausstattung mit normgerechter Schutzbekleidung zu sorgen. Und er muss – anders als für Berufsbekleidung ohne Schutzfunktion – immer die Kosten dafür übernehmen. Für die richtige Ausstattung sollte eine Gefährdungsanalyse das Risikopotenzial jedes einzelnen Arbeitsplatzes ermitteln.

RWT: Wo findet er Unterstützung?

Neuzerling: Zunächst natürlich bei den Berufsgenossenschaften. Sie betreuen und beraten ihre Mitglieder, stellen Informations- und Präventionsmaterial zu Verfügung. Und sie bilden auch die Sicherheitsbeauftragten der Unternehmen aus. Dieser interne Ansprechpartner macht bei Betrieben ab etwa 20 Mitarbeitern Sinn. Denn er unterstützt den Inhaber dabei, Arbeitsunfälle und Gefahren für die Gesundheit zu vermeiden, dient als Ansprechpartner bei Rückfragen der Mitarbeiter. Das ist meiner Meinung nach absolut sinnvoll. Zusätzlich kann sich der Inhaber bei Bedarf – und gegen Bezahlung – auch Rat von einem Experten mit sicherheitstechnischem Fachwissen, beispielsweise einer externen Sicherheitsfachkraft, holen.

RWT: Was folgt nach der Gefährdungsbeurteilung?

Neuzerling: Dann kann die auf den jeweiligen Arbeitsplatz abgestimmte, normgerechte Schutzbekleidung ausgewählt werden. Dabei sind sowohl Kauf oder Leasing möglich. Auf Basis dieser Gefährdungsanalysen suchen wir als textiler Mietdienstleister mit unseren Kunden die passenden Kollektionen aus. Von Vorteil ist hier fast immer eine gemeinsame Arbeitsplatzbegehung vor Ort.

RWT: Was sollte der Inhaber auf jeden Fall beachten?

Neuzerling: Er sollte sich über neuen Entwicklungen im Bereich der Schutzbekleidung auf dem Laufenden halten. Denn gerade diese neuen Textilien sind leichter, technisch auf dem neuesten Stand und bieten modernere und damit oft bessere Schutzfunktionen. Und beim Thema Optik lässt sich moderne PSA häufig in das CI eines Unternehmens integrieren. Aber Achtung: Nicht alle Designwünsche lassen sich bei PSA ebenso realisieren wie bei Berufsbekleidung ohne Schutzfunktion. Hier steht die Sicherheit des Menschen, der die Bekleidung trägt, immer im Mittelpunkt. Darum sollte der Unternehmer die Schutzbekleidung vor einer endgültigen Entscheidung in Probephasen von Mitarbeitern testen lassen – hier ist ein Mitspracherecht empfehlenswert. Schließlich müssen sich die Beschäftigten in ihrer Bekleidung wohlfühlen. Nur was getragen wird, kann auch ­schützen.

RWT: Mit der Bereitstellung alleine ist es also nicht getan – was folgt danach?

Neuzerling: Entscheidet sich der Unternehmer für den Kauf der PSA, muss er natürlich auch die erforderliche Anzahl an Nachschub und Ersatz für die Mitarbeiter bereitstellen. Zudem hat er für die fachgerechte Pflege zu sorgen – er muss laut Gesetzgeber ja die normgerechten Eigenschaften der eingesetzten Schutzbekleidung auch nach der Wäsche gewährleisten. Darüber hinaus muss er die Wartung und Reparatur sicherstellen und sie dokumentieren, sprich in festgelegten Prüfintervallen unverzüglich eventuelle Mängel an der Bekleidung aufzeigen und sie fachgerecht reparieren lassen oder gegen neue austauschen. Zudem sollte die PSA an einem trockenen, sicheren Ort gelagert werden. Im Leasing sind diese Leistungen inklusive.

Infos: www.dbl.de