Sachgemäße Pflege von Hygienebekleidung Kein Risiko eingehen

In Unternehmen, die Lebensmittel verarbeiten bzw. produzieren, stoßen Kontrolleure immer wieder auf ­Hygienemängel. Ein wesentlicher Punkt des Anstoßes: die Personalhygiene und damit auch die eingesetzte Hygienebekleidung. Warum es sinnvoll ist, auf einen externen Spezialisten zu setzen.

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    Lebensmittelverarbeitende Unternehmen sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern bei Bedarf Hygienetextilien zur Verfügung zu stellen. Fotos: DBL
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    Textile Mietdienstleister wie der DBL-Verbund unterstützen die Unternehmen bei der Ausstattung mit Hygienebekleidung und übernehmen die fachgerechte Aufbereitung der Textilien.

Ja, es gibt sie. Schwarze Schafe unter Herstellern und Verarbeitern von Lebensmitteln werden werbewirksam an den Pranger gestellt – wegen Salmonellen in der Wurst, Mäusedreck in der Brotproduktion oder Keimen in der H-Milch. Die Ursachen? Selten Absicht und Konzept, meist Nachlässigkeit oder fehlendes Know-how im Umgang mit den wichtigsten Regeln zur Hygiene im Betrieb. Daher untersuchen rund 2.500 Lebensmittelkontrolleure bundesweit die Unternehmen – von Abfallentsorgung über Schädlingsbekämpfung bis hin zur Zubereitung von Lebensmitteln.

In den vergangenen Jahren stellten die Kontrolleure bei jedem vierten aller untersuchten Betriebe Verstöße fest. Die größte Zahl der Beanstandungen betraf mit 52 Prozent wie auch schon in den Vorjahren die allgemeine Betriebshygiene, gefolgt von Mängeln im ­Hygienemanagement mit 25 Prozent. Und dazu gehört auch die Arbeitsbekleidung.

„Gerade die persönliche Hygiene der Mitarbeiter des Unternehmens ist sehr wichtig“, betont Anja Tittes, Vorsitzende des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure (BVLK). So müssen Personen in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit ­einhalten. Dazu gehört auch das Tragen von geeigneter sowie sauberer Arbeitsbekleidung, gegebenenfalls auch Schutzbekleidung. „Dies ist wichtig, um eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch den Menschen zu verhindern“, sagt Tittes. Das Tragen von Hygienebekleidung gehöre zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen. „Die Schutzfunktion der Berufsbekleidung muss dem ­jeweiligen lebensmittelhygienischen Risiko und der Art der Tätigkeit entsprechen“, sagt die BVLK-­Vorsitende.

Zur Vorsorge Hygiene­bekleidung tragen

Doch gerade in diesem Bereich finden die Kontrolleure immer wieder Mängel. Laut der BVLK-Vorsitzenden werden z.B. die vorgeschriebene Hygienebekleidung und der Haarschutz nicht getragen. Oder die Lebensmittelkontrolleure finden Betriebe, in denen Berufsbekleidung zwar eingesetzt wird, diese aber nicht den Anforderungen in den hygienisch sensiblen Bereichen entspricht. Normgerecht ist laut Tittes z.B. Oberbekleidung, die bei mindestens 60 °C waschbar ist. Nicht zugelassen, aber häufig gesichtet: Kittel, die stark verschmutzt oder zerrissen sind.

Doch wie können Betriebe die dauerhafte Hygiene der Berufsbekleidung sichern? Hier seien alle Betriebsinhaber in der Pflicht. Laut BVLK muss in Bezug auf die wiederverwendbare Hygienebekleidung aus textilen Materialien zunächst sichergestellt sein, dass jeder eingesetzte Artikel industriell bearbeitet werden kann, waschbar und desinfizierbar ist. „Im täglichen Geschäft heißt das: Der Unternehmer muss nachweisen können, dass die Hygienebekleidung seiner Mitarbeiter regelmäßig ­gereinigt, wiederaufbereitet und ge­-wechselt wird“, so Tittes. Dazu sollte er auf Verlangen eine entsprechende Dokumentation vorlegen können.

Lösung durch externen Spezialisten

Auch die Lebensmittelkontrolleure selbst tragen bei ihren Einsätzen Hy­gienebekleidung, wie Michael Förtsch, Landesvorsitzender des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure Bayerns, betont. Er überwacht mit fünf Kollegen die lebensmittelverarbeitenden Betriebe im Landkreis Traunstein. „Als Lebensmittelkontrolleure müssen wir hier mit ­gutem Beispiel vorangehen. Neben der Einhaltung der Schutzvorschriften, etwa durch innenliegende Taschen, geht es dabei auch um die fachgerechte Pflege der Bekleidung“, sagt er. Die Lebensmittelkontrolleure in Bayern setzen daher auf externe Expertise durch den textilen Mietservice der DBL. „Seit fast fünf Jahren arbeiten wir mit der DBL zusammen“, sagt Förtsch. „Insgesamt werden sechs Mitarbeiter mit passenden Kitteln inklusive Landkreiswappen, Funktion und Namensemblem ausgestattet.“

Thomas Echelmeyer vom DBL-Verbund erklärt, wie das Leasing von Hygienebekleidung funktioniert: „Wir beraten im Vorfeld, klären Ansprüche und Bedarf, kleiden individuell nach persönlicher Anprobe ein.“ Im wöchentlichen Intervall hole der Servicefahrer die verschmutzte Bekleidung im Landratsamt ab und bringe frisch gepflegte mit. Im regionalen DBL-Vertragswerk – hier die Textilservice Stangelmayer GmbH – werde die Bekleidung gemäß den HACCP-Richtlinien aufbereitet und komme daher stets hygienisch gepflegt zu den Lebensmittelkontrolleuren zurück.

Waschprozess wird ­dokumentiert

Für Lebensmittelkontrolleur Förtsch und seine Kollegen eine optimale Lösung, denn zuvor haben sie gekaufte Kittel getragen. Mit der regelmäßigen Pflege wurde jeweils ein Kollege betraut, der die Bekleidung zur örtlichen Reinigung brachte. „Zusammentragen, hinbringen, abholen, Rechnung einreichen – das war immer ein enormer Organisationsaufwand“, sagt Förtsch. „Zudem konnten besonders hartnäckige Flecken wie Blutspritzer oftmals nicht restlos entfernt werden.“ Heute übernimmt der textile Mietdienstleister die gesamte Organisation rund um die Pflege der Bekleidung. Gleichzeitig gewährleistet er mit zertifizierten Waschprozessen die nötige Sicherheit und ­liefert dazu Nachweise über die hygie­nische Unbedenklichkeit der aufbe­reiteten Textilien. Das ist aus Sicht der Lebensmittelkontrolleure für die Be­triebe ein besonders wichtiger Aspekt. Denn eine klare Dokumentation des Pflegeverfahrens kann bei Störungen in der Produktion belegen, dass das Unternehmen die beschriebenen Verfahren zum vorgeschriebenen Einsatz der Hygienebekleidung eingehalten hat.

Auch der BVLK plädiert gerade in Bezug auf die Pflege von Hygienebekleidung für die Zusammenarbeit mit einem textilen Mietdienstleister. Der DBL-Verbund darf nach eigenen Angaben auch 2017 als momentan einziger Anbieter im Bereich des textilen Leasings das BVLK-Siegel mit dem Zusatz „Empfohlen vom Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V.“ tragen.

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