Steuertipp Klimapaket 2020: Steuervorteile für Eigenheimbesitzer

Nachdem die Steuervergünstigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen für selbstgenutzte Wohnimmobilien seit Jahren immer wieder zurückgestellt wurden, konnte im Vermittlungsausschuss eine Lösung gefunden werden. Für energetische Sanierungsmaßnahmen stehen Eigenheimbesitzern ab 2020 Steuervorteile zu.

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Für energetische Sanierungsmaßnahmen stehen Eigenheimbesitzern ab 2020 Steuervorteile zu. - © vegefox.com - stock.adobe.com

Die Steuervergünstigung findet sich im "Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht" – und dort im neuen § 35c EStG. Die steuerliche Förderung sieht Folgendes vor:

  • Nach Abschluss der energetischen Sanierung kann der Eigenheimbesitzer eine Steueranrechnung in seiner Steuererklärung beantragen.
  • Die Steueranrechnung ist auf 40.000 Euro begrenzt und wird über mehrere Jahre gestreckt gewährt. Im Jahr des Abschlusses der Sanierungsmaßnahme und im Jahr danach winkt eine Steueranrechnung von 7 Prozent, maximal 14.000 Euro je Jahr. Im zweiten Jahr nach Abschluss der Sanierung beträgt die Steueranrechnung dann 6 Prozent der Aufwendungen, maximal 12.000 Euro.
  • Keine Steueranrechnung gibt es, wenn der Steuerzahler für sein Eigenheim staatliche Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite in Anspruch nimmt.

Steuertipp: Was genau unter energetischen Maßnahmen zu verstehen ist, hat die Bundesregierung in einer Verordnung detailliert erläutert. Diese Verordnung kann hier eingesehen werden.