Kumulationsprinzip Konsequente Sanktionierung bei Lohndumping

Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), warnt vor unbegründeten Ängsten nach der Entschärfung des sogenannten Kumulationsprinzips. Foto: WKO - © WKÖ

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt nach eigenen Angaben den Plan der Regierung, das sogenannte Kumulationsprinzip in Verwaltungsstrafverfahren zurückzudrängen. Mit der geplanten Entschärfung des Kumulationsprinzips sei ein Meilenstein im Kampf gegen überbordende Verwaltungsstrafen gelungen. Allerdings würden derzeit auch unbegründete Ängste geschürt, findet Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit der Wirtschaftskammer Österreich: „Es stimmt nicht, dass durch die Reform Lohndumping Tür und Tor geöffnet wird. Ganz im Gegenteil: Nachdem das Problem im Lohndumping nicht bei der zu geringen Strafhöhe – die Strafe reicht bis 50.000 Euro je Arbeitnehmer –, sondern bei der schwierigen Strafdurchsetzung vor allem gegenüber ausländischen Unternehmen liegt, ist es wichtig, dass die Regierung bei der Durchsetzung härter vorgehen will.“ Schwarze Schafe werden somit auch künftig hart bestraft. Nur bei derzeit unverhältnismäßigen Strafen wird es weniger Sanktionen geben.

Gleitsmann nannte in diesem Zusammenhang kleine Fehler in der Buchhaltung oder im Bereich der Arbeitszeitaufzeichnung. Wenn ein Kleinbetrieb beispielsweise mit drei Mitarbeitern einmal die Mittagspause nicht aufzeichne, drohten derzeit neun Strafen: Wegen Nichtaufzeichnung der Pause, der Nichtgewährung der Pause, der Überschreitung der Höchstarbeitszeit – und das mal drei. „Das ist unverhältnismäßig und überbordend“, so Gleitsmann. Jedoch wird die Kumulation nach Tatbestand auch künftig bleiben. Für das genannte Beispiel bedeutet dies, dass es aufgrund der drei vorliegenden Rechtsverstöße drei Strafen geben wird. Lediglich die Multiplikation mit der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer fällt weg.

Der Vorschlag sieht zudem eine Entschärfung des Kumulationsprinzips nur dann vor, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit den einzelnen Taten besteht, die sogenannte „Tateinheit“. Es gibt somit auch keinen Schutz von Wiederholungstätern: Verstöße, die miteinander in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. zeitlich auseinanderliegende Lohnverkürzungen, werden weiterhin gesondert geahndet.

Dass künftig dem Prinzip „Beraten statt Strafen“ mehr Gewicht gegeben wird, ist laut Gleitsmann ebenfalls zu begrüßen: „Damit wird eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt, die dazu beiträgt, das Bewusstsein der Unternehmen für die Notwendigkeit der arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu erhöhen“, sagt Gleitsmann.www.wko.at