Kurz und knapp | Textilservice - Lagerung von Berufsbekleidung"> Kurz und knapp | Textilservice Lagerung von Berufsbekleidung

Dirk Hischemöller, Geschäftsführer der DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH. Foto: DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH - © DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH

Unsere Frage: Worauf muss ich bei der Lagerung von Berufskleidung achten?

Dazu die Antwort von Dirk Hischemöller, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb der DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH:

„Mit der Anschaffung und Aufbereitung ist es beim Thema Berufsbekleidung allein nicht getan. Auch bei der Lagerung muss der Betriebsinhaber einige Regeln beachten, insbesondere wenn es um Hygienebekleidung oder um Bekleidung im Pflegebereich geht. Hier liefern Richtlinien wie RABC (Risk Analysis and Biocontamination Control System) oder RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.) klare Empfehlungen auch zur Lagerung der Berufsbekleidung. So darf z.B. benutzte Hygienebekleidung nicht gemeinsam mit sauberer aufbewahrt werden. Bakterien könnten so von der verschmutzten Bekleidung auf die saubere gelangen und damit eine Kontaminationsquelle darstellen. Wirksam unterbunden wird diese Kreuzkontamination durch zwei getrennte Spinde. Die DIN 10524 schreibt vor, dass saubere textile Arbeitsbekleidung in einer dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Ablage, wie z.B. in einem geeigneten Schrank oder Spind, verschmutzungs­sicher und trocken aufzubewahren ist.“

Infos: www.dbl.de