Schutzbekleidung Leitfaden zur neuen PSA-Verordnung

Für die Herstellung und den Vertrieb von Schutzbekleidung gelten durch die neue PSA-Verordnung künftig neue Regelungen. PSA-Anbieter BP hilft bei Fragen rund um die neue Verordnung. Foto: Bierbaum-Proenen - © Bierbaum-Proenen

Seit April 2018 ist die Anwendung der neuen Verordnung zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA) EU-weit verbindlich. Viele Betroffene haben Fragen: Was ändert sich eigentlich? Wer muss was beachten? Wie geht man in der Praxis mit der neuen Verordnung um? Für den Bereich der Schutzbekleidung liefern die Experten des Kölner Herstellers Bierbaum-Proenen, unter dem Markennamen BP bekannt für Schutz- und Berufsbekleidung, alle relevanten Antworten. In Schulungen und auf der Website erklären die Fachleute Wissenswertes rund um die neue PSA-Verordnung und ihre Auswirkungen.

Alle Wirtschaftsakteure müssen ihren neuen Pflichten gemäß der PSA-Verordnung nachkommen. Bei den Wirtschaftsakteuren unterscheidet man grundsätzlich zwischen den sogenannten Bereitstellern wie Händlern oder Textilserviceunternehmen und den Inverkehrbringern wie Herstellern, Bevollmächtigten und Einführern. Anders als bei der PSA-Richtlinie, die von der neuen Verordnung (EU) 2016/425 abgelöst wurde, haben die EU-Mitgliedsstaaten nunmehr keinerlei Spielraum mehr, um die Anforderungen umzusetzen. Denn: Eine Verordnung hat allgemeine Gültigkeit, ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.

Für Hersteller, Händler und Importeure bringt die neue PSA-Verordnung darüber hinaus viele Neuerungen mit sich. Und sie wirft Fragen auf: Welche Begrifflichkeiten aus der neuen PSA-Verordnung sollte man kennen? Welche neuen Verantwortungen entstehen für Hersteller, Händler oder Textilserviceunternehmen? Was hat es mit der Übergangsregelung auf sich und welche neuen Pflichten bringt sie mit sich? Was sind die weiteren Meilensteine und wichtigen Daten, bis die neue PSA-Verordnung vollumfänglich gültig ist?

Als Anbieter im Bereich der Schutzbekleidung geht das Kölner Traditionsunternehmen BP das Thema neue PSA-Verordnung proaktiv an. Die PSA-Fachleute aus dem Hause BP haben, unterstützt von externen Experten, bereits einige Schulungen durchgeführt, die nach Unternehmensangaben bei den Teilnehmern aus Handel oder dem Textilservice auf großes Interesse stießen. Ziel der Veranstaltungen ist es, alle Fragen rund um die neue PSA-Verordnung zu beantworten und eventuelle Unsicherheiten abzubauen.

Ein Leitfaden durch die neue Verordnung steht Interessenten ab sofort online unter www.bp-online.com/psa-verordnung.html zur Verfügung. Weitere Fragen rund um das Thema beantwortet BP-Experte Christof Dubielewicz unter Telefonnummer 0173/8559143 oder per E-Mail (c.dubielewicz@bierbaum-proenen.de).

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