Ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht Lkw-Maut ab 1. Juli 2018 auch auf Bundesstraßen

Ab 1. Juli 2018 sind neben Autobahnen auch alle Bundesstraßen in Deutschland für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig. Damit sind zukünftig mehr Strecken und auch mehr Unternehmen von der Lkw-Maut betroffen - auch Textilpflegebetriebe sollten sich informieren.

Die Lkw-Maut in Deutschland wird ab 1. Juli 2018 auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. - © Jürgen Fälchle - stock.adobe.com

Aktuell besteht die Mautpflicht in Deutschland für Lkw auf rund 15.000 Kilometer Autobahnen und ausgewählten Bundesstraßen. Mit der Ausweitung der
Mautpflicht auf Bundesstraßen vergrößert sich das mautpflichtige Streckennetz auf rund 52.000 Kilometer. Die Karte mit dem mautpflichtigen Streckennetz stellt Toll Collect bereit. Das Gesetz zur Ausweitung der Lkw-Maut auf alle deutschen Bundessstraßen zum 1. Juli 2018 ist im Frühjahr 2017 in Kraft getreten.

Bis 2015 waren vorwiegend Transport- und Logistikunternehmen mit ihren Fahrzeugen mautpflichtig. Die Absenkung der Gebührengrenze auf Kraftfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht führt dazu, dass weitere Branchen unter die Mautpflicht fallen. Auch Textilpflegebetriebe sind betroffen. Mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen werden zu den rund 200.000 bereits bei Toll Collect registrierten Unternehmen nach Schätzungen weitere rund 30.000 Unternehmen mit etwa 140.000 Fahrzeugen von der Mautpflicht betroffen sein. Deshalb sollten die Unternehmen frühzeitig prüfen, ob ihre Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen haben und dann entscheiden, auf welchem Weg sie die Maut ab 1. Juli 2018 bezahlen wollen.

Toll Collect hat vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Auftrag erhalten, das Lkw-Mautsystem technisch weiterzuentwickeln und auf die künftigen Anforderungen vorzubereiten.

Das automatische Einbuchungsverfahren

Die Mauterhebung über das automatische Einbuchungsverfahren mit der On-Board-Unit (OBU) ist laut Toll Collect nach wie vor der komfortabelste Weg, die Gebühr zu entrichten. Seit Oktober 2017 werden die derzeit rund 1,2 Millionen in Lkw verbauten On-Board-Units für die automatische Mauterhebung schrittweise von der dezentralen auf eine zentrale Mauterhebung umgestellt. Bereits eingebaute On-Board-Units können weiter verwendet werden, ohne dass die Transportunternehmen mit den Fahrzeugen in die Werkstatt müssen. Die On-Board-Units senden zeitversetzt und verschlüsselt Fahrtdaten und mautrelevante Fahrzeugmerkmale an das Toll Collect-Rechenzentrum. Dort findet anschließend die Berechnung der Maut für die befahrenen gebührenpflichtigen Streckenabschnitte statt. Die Umstellung soll im März/April 2018 abgeschlossen worden sein.

Sichtbar wird die Umstellung von der dezentralen auf die zentrale Mauterhebung durch eine neue Anzeige auf der On-Board-Unit. Auf dem Display erscheinen zukünftig während der Fahrt die Achszahl, das Gewicht und die Angabe, ob der mautpflichtige Lkw in Deutschland oder Österreich unterwegs. Das bisher übliche akustische Signal, das beim Durchfahren eines Streckenabschnitts zu hören ist, sowie die Anzeige des Mautbetrages entfallen.

Informationen zu den einzelnen Fahrten können die Transportunternehmer und Fahrer im Kunden-Portal unter „Nicht abgerechnete Fahrten“ nach durchschnittlich 24 Stunden – in der Regel früher - einsehen, so Toll Collect. Wenn man für die einzelnen Fahrten und Kunden Kostenstellen in der OBU vergibt, gelinge die Zuordnung später auch leichter.

Will der Fahrer die Mautbeträge im Vorfeld berechnen oder vor Ort dem verladenden Kunden gegenüber dokumentieren, kann er die Online-Einbuchung, die auch mit Smartphone oder Tablet funktioniert, nutzen. Durch Eingabe von Start und Zielpunkt und aller Daten, die für die Berechnung der Maut nötig sind, kann er den Mautbetrag ermitteln. Wichtig ist dabei, dass er die Buchung nicht abschließt und zahlt.

Das manuelle Einbuchungsverfahren

Das weiterentwickelte manuelle Einbuchungsverfahren bietet Toll Collect zufolge schon jetzt verschiedene Möglichkeiten für die Bezahlung der Mautgebühren. Unverändert bleibt, dass die Maut vor Beginn der Fahrt bezahlt werden muss. Seit Dezember 2017 kann die Gebühr über neue Mautstellen-Terminals oder online über Smartphone, Tablet oder einen stationären PC gezahlt werden. Seit Anfang Februar 2018 erleichtert eine App die Buchung über Smartphone und Tablet. Zukünftig sollen 1.100 neue Mautstellen-Terminals die Online-Einbuchung ergänzen. Die neuen Mautstellen-Terminals werden in Deutschland und im grenznahen Ausland errichtet und sind in der Nähe von Anschlussstellen, auf Autohöfen, an Rastplätzen und Tankstellen zu finden.

Neue Menüführung

Die Einbuchung wurde den heutigen Ansprüchen angepasst. Unabhängig davon, ob der Kunde Smartphone, Tablet, einen stationären PC oder das Mautstellen-Terminal für die Einbuchung verwendet, findet er stets die gleiche Benutzeroberfläche. Sie passt sich dem jeweiligen Gerät an und erleichtert die Handhabung. Die Einbuchung ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Polnisch möglich.

Eine leicht verständliche Menüführung, die intuitiv erfassbar ist, hilft dem Kunden schnell und sicher die Maut zu bezahlen. Mit Auswahl von Start-, Ziel- und Via-Punkten kann die angebotene Route optimiert werden. Zukünftig werden auch nicht mautpflichtige Strecken in das Routing einbezogen, für die selbstverständlich keine Gebühr erhoben wird. Bei der Streckenberechnung werden die spezifischen Angaben zum Fahrzeug verwendet, um Routen zu ermitteln, die der Lkw ohne Einschränkungen (wie z.B. Sperrungen oder Gewichtsbeschränkungen) nutzen kann. Der Kunde erhält am Ende des Einbuchungsvorgangs eine Wegbeschreibung und kann sich diese Navigationsanweisungen ausdrucken, per E-Mail zuschicken oder downloaden. Die Einbuchungsnummer kann per SMS auf ein Handy geschickt werden.

Service für nicht registrierte Kunden und neue Zahlungsmöglichkeit

Jeder Kunde kann jeden zur Verfügung stehenden manuellen Einbuchungsweg nutzen, ohne sich vorab bei Toll Collect registrieren zu müssen. Darüber hinaus bietet die neue manuelle Einbuchung nicht registrierten Kunden einen zusätzlichen Service: Mit dem Anlegen eines Einbuchungskontos können sie die Fahrzeuge, mit denen sie sich häufig manuell einbuchen, oft befahrene Strecken sowie bis zu drei Zahlungsmittel hinterlegen. Der Kunde kann jederzeit seine hinterlegten Daten in der App oder in der Online-Einbuchung verwalten und löschen.

Damit über Tablet und Smartphone einfach und unkompliziert bezahlt werden kann, hat Toll Collect als Bargeldersatz die paysafecard eingeführt. Die paysafecard ist an vielen Kiosken, Postämtern und online erhältlich.

Kontrollsäulen überprüfen Einhaltung der Mautpflicht

Kontrollsäulen überprüfen zukünftig die Einhaltung der Mautpflicht auf Bundesstraßen. - © Toll Collect

Zukünftig sollen auf den Bundesstraßen Kontrollsäulen überprüfen, ob die Mautpflicht eingehalten wird. Die Kontrollsäulen ergänzen die mobilen Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Kontrollbrücken werden auf Bundesstraßen nicht errichtet. Technisch sind die Kontrollsäulen mit ähnlichen Funktionen ausgestattet wie die auf den Autobahnen installierten Kontrollbrücken. Aber im Gegensatz zu den Brücken überspannen die Kontrollsäulen nicht alle Fahrstreifen, sondern fügen sich besser in das Bild der ländlicheren Bundesstraßen ein. Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild bleiben laut Toll Collect so auf ein Minimum beschränkt.

Die vier Meter hohen blauen Kontrollsäulen sind Teil der technischen Vorbereitung des Mautsystems auf die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli 2018. Die rund 600 Kontrollsäulen überprüfen, ob vorbeifahrende Fahrzeuge mautpflichtig sind und die Gebühr ordnungsgemäß entrichten.

Funktionsweise der Kontrollsäulen

Die Kontrollsäulen werden seitlich neben der Fahrbahn aufgestellt. Beim Vorbeifahren eines Fahrzeuges kontrollieren die Säulen, ob dieses mautpflichtig ist. Passiert ein Fahrzeug eine Kontrollstelle, werden ein Übersichts-, ein Seitenansichts- und ein Kennzeichenbild erstellt. Das Fahrzeuggerät sendet die durch den Fahrer eingestellten sowie die auf der On-Board Unit gespeicherten Daten an die Kontrollsäule. Für die Richtigkeit der zu übermittelnden Daten sind das Unternehmen und der Fahrer verantwortlich. Hat der Fahrer die Achszahl richtig eingestellt und überprüft, ob die On-Board-Unit funktionsbereit ist, werden die Bilddaten umgehend und unwiderruflich verworfen.

Strenge Vorgaben beim Datenschutz

Für die Erfassung von Fahrzeugen durch die Kontrollsäule hat der Gesetzgeber mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) die gleichen strengen Vorgaben erlassen wie für die Kontrollbrücken. Das Gesetz nennt in § 7 Abs. 2 die Daten, die im Rahmen der Kontrolle erhoben werden dürfen. Wie bereits heute werden ausschließlich Daten von mautpflichtigen Kraftfahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, bei denen der Verdacht auf einen Mautverstoß besteht, an ein Kontrollzentrum weitergeleitet und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Keine Geschwindigkeitsblitzer

Die Kontrollsäulen überprüfen ausschließlich, ob mautpflichtige Kraftfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die Maut korrekt bezahlen. Verkehrsteilnehmer können die Kontrollsäulen von „Blitzersäulen“ für die Geschwindigkeitsüberwachung dadurch unterscheiden, dass sie nicht nur blau lackiert, sondern auch fast vier Meter hoch sind.

Weitere Informationen rund um die Maut gibt es z.B. unter www.toll-collect.de oder bei der Straßenverkehrsgenossenschaft unter www.svg.de .

Mautkosten: Erhöhung ab 1. Januar 2019 beschlossen

Bei der SVG finden sich auch Details zur Mautkostenerhöhung ab 1. Januar 2019. Das Bundeskabinett hatte am 15. Mai 2018 den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Entwurf des 5. Bundesfernstraßenmautgesetzes verabschiedet. Nach Vorlage eines neuen Wegekostengutachtens 2018-2022 sollen die Lkw-Mautsätze zum 1. Januar 2019 angepasst werden.

Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz soll es einen einheitlichen Mautsatz für Autobahnen und Bundestraßen geben. Das war laut Bundesverkehrsministerium eine Forderung des Gewerbes. Dabei soll die künftige Differenzierung der Mautsätze am zulässigen Gesamtgewicht und - über 18 Tonnen - auch an Achsklassen ausgerichtet werden.   

Scheuer sagte: "Wir passen die Mautsätze an und sorgen damit für mehr Gerechtigkeit bei den Tarifen, indem wir schwerere Fahrzeuge, die unsere Straßen stärker beanspruchen, auch stärker zur Kasse bitten. Außerdem schaffen wir Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher, leiser Lkw. Wir befreien Elektro-Lkw von der Lkw-Maut und rechnen bei den Mautsätzen erstmals die Lärmkosten mit ein."